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Bundespolizeiinspektion Freilassing vollstreckt Fahndungstreffer und Haftbefehle

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing vollstreckte am Wochenende.

Sie vollstreckte am Montag viele Fahndungstreffer.

Die Bundespolizei meldete insgesamt 97 Fahndungstreffer.

Die Treffer lagen zwischen dem 18. und 21. September.

Die Bundespolizei meldete außerdem 20 vollstreckte Haftbefehle.

Freitag: Festnahme eines 39-Jährigen im Zug

Am Freitagmittag kontrollierten Bundespolizisten einen grenzüberschreitenden Fernverkehrszug.

Die Beamten stellten einen 39-jährigen Griechen im Zug fest.

Der 39-Jährige hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover.

Der Haftbefehl betraf noch 75 Tage einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Totschlags.

Der Mann war zuvor abgeschoben worden.

Mehrere Straftaten führten zum Entzug des Rechts auf Freizügigkeit.

Die Bundespolizei verhaftete den Mann.

Die Bundespolizei brachte den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.

Freitag bis Samstag: Kontrollen an der A8

In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten Beamte an der Kontrollstelle.

Die Kontrollstelle lag auf der A8.

Die Beamten kontrollierten dabei einen 29-jährigen Kroaten.

Der 29-Jährige saß als Insasse in einem Reisebus.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach dem 29-Jährigen.

Das Amtsgericht Leonberg verurteilte den Mann wegen Körperverletzung.

Die Geldstrafe lag bei 3.630 Euro.

Der 29-Jährige konnte den Betrag nicht zahlen.

Der 29-Jährige muss deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Die Einsatzkräfte fanden beim 29-Jährigen eine geringe Menge Cannabis.

Die Bundespolizei erstattet deshalb eine Strafanzeige.

Die Strafanzeige betrifft einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz.

Nur wenige Stunden später kontrollierten Beamte erneut an derselben Kontrollstelle.

Die Kontrollstelle lag wieder auf der A8.

Die Beamten überprüften einen 42-jährigen Serben.

Der 42-Jährige war ebenfalls Mitfahrer in einem Reisebus.

Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte nach dem 42-Jährigen.

Der Haftgrund war Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Amtsgericht Tiergarten erließ den Strafbefehl im Januar 2022.

Der 42-Jährige konnte die Geldstrafe nicht zahlen.

Die Behörden verhafteten den Mann.

Die Behörden brachten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.

Eine Zahlung hätte den 42-Jährigen laut Angaben nicht bewahrt.

Dies wäre vor der Einlieferung gewesen.

Das Amtsgericht Zossen suchte seit August 2022 wegen schwerer Brandstiftung.

Das Amtsgericht Zossen ordnete Untersuchungshaft gegen den 42-Jährigen an.

Samstagabend: Festnahme eines 46-Jährigen

Am Samstagabend kontrollierten Einsatzkräfte an der Kontrollstelle auf der A8.

Sie überprüften einen 46-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen.

Die Staatsanwaltschaft Bochum erwirkte einen Haftbefehl wegen Diebstahls.

Der Haftbefehl nannte Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung.

Es gab außerdem eine Restfreiheitsstrafe von 106 Tagen.

Die Einsatzkräfte verhafteten den 46-Jährigen.

Die Einsatzkräfte brachten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.

Sonntagvormittag: Einreise wird verweigert

Am Sonntagvormittag versuchte ein 23-jähriger Serbe an derselben Stelle einzureisen.

Die Bundespolizei nannte vier Fälle der Aufenthaltsermittlung.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ordnete die Aufenthaltsermittlung an.

Die Fälle betrafen besonders schwere Fälle des Diebstahls.

Der 23-Jährige erfüllte laut Bundespolizei die Einreisevoraussetzungen nicht.

Die Bundespolizei verweigerte die Einreise in die Bundesrepublik.

Die Bundespolizei wies den Mann nach Österreich zurück.

Montagmorgen: Feststellung und Weiterreise eines 53-Jährigen

Am Montagmorgen überprüften Bundespolizisten einen 53-jährigen Rumänen in einem Zug.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg suchte nach dem 53-Jährigen wegen Betruges.

Der 53-Jährige musste eine Geldstrafe von 2.340 Euro zahlen.

Der Mann zahlte die Geldstrafe vollständig.

Der Mann zahlte dabei auch mit Hilfe seiner Verwandten.

Darum konnte der 53-Jährige weiterreisen.

Zuständigkeit und Angaben zur Bundespolizeiinspektion

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist laut eigenen Angaben zuständig.

Sie ist zuständig für die Landkreise Berchtesgadener Land.

Sie ist außerdem zuständig für die Landkreise Traunstein.

Sie ist außerdem zuständig für Altötting.

Sie ist außerdem zuständig für Mühldorf.

Der Zuständigkeitsbereich umfasst 21 Grenzübergänge.

Der Zuständigkeitsbereich hat eine Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometern.

72 Bahnhöfe und Haltepunkte gehören außerdem zum Zuständigkeitsbereich.

Die Inspektion beschäftigt knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Inspektion hat ihren Sitz in Freilassing.

Die Inspektion hat zusätzlich einen Standort beim Bundespolizeirevier in Mühldorf am Inn.