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Bundespolizei verhindert versuchte unerlaubte Einreise auf der A6

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus verhinderte am 3. September eine versuchte Einreise.

Die Einreise sollte unerlaubt sein.

Dazu kontrollierten die Beamten einen 37-jährigen Mann.

Der Mann war auf der Autobahn A6.

Der Mann war Staatsangehöriger aus Moldau.

Kontrollen auf der Autobahn A6

Die Kontrolle fand am frühen Donnerstagmorgen statt.

Die Bundespolizei begann gegen 4:00 Uhr mit der Grenzkontrolle.

Die Beamten prüften den Mann bei der Einreise nach Deutschland.

Der Mann nutzte nach Angaben der Bundespolizei einen gültigen Reisepass.

Zwei Reisepässe und Aufenthaltsdauer

Bei der Prüfung stellten die Beamten einen zweiten Reisepass fest.

Die Beamten werteten deshalb Reisebewegungen mit dem zweiten Dokument aus.

Dabei stellten die Beamten insgesamt 122 Tage im Schengenraum fest.

Diese Zahl lag nach Angaben der Bundespolizei über der zulässigen Dauer.

Für moldauische Staatsangehörige gilt grundsätzlich eine visumfreie Dauer bis zu 90 Tage.

Diese Dauer gilt innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Der Mann überschritt die visumfreie Aufenthaltsdauer um 32 Tage.

Damit war eine erneute Einreise nach Deutschland nicht mehr zulässig.

Festnahme, Ermittlungsverfahren und Rückführung

Die Bundespolizei nahm den Mann fest.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ein.

Die Grundlage war das Aufenthaltsgesetz.

Die Beamten bereiteten zugleich seine Zurückweisung vor.

Nach Angaben der Bundespolizei soll der Mann am Donnerstag per Luftweg zurückkehren.

Die Bundespolizei erwartet zudem eine dreijährige Einreisesperre in den Schengenraum.

Zurückweisung ins Heimatland mit Vorrang

Grundsätzlich wäre in diesem Fall auch eine Zurückweisung in die Tschechische Republik möglich.

Der Grund dafür ist die Einreise des Mannes über die Tschechische Republik.

Die Bundespolizei räumt aber der unmittelbaren Zurückweisung in das jeweilige Heimatland Vorrang ein.

Der Vorrang gilt, wenn rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen vorliegen.

Weitere ähnliche Fälle im August

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus nennt ähnliche Fälle keine Ausnahme.

Im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus zwölf vergleichbare Zurückweisungen auf dem Luftweg durch.

Die Zurückweisungen erfolgten in die jeweiligen Heimatländer.

In diesen Fällen verhängte die Bundespolizei mehrjährige Einreisesperren.