Bundespolizei verhindert versuchte unerlaubte Einreise auf der A6

Festnahme eines 37-jährigen Moldauers nach Grenzkontrollen und erwartete Einreisesperre

Von Herold-Team

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am frühen Donnerstagmorgen, 3. September, bei Grenzkontrollen auf der A6 die versuchte unerlaubte Einreise eines 37-jährigen Moldauers verhindert. Der Mann war nach Angaben der Bundespolizei mit zwei Reisepässen unterwegs und hatte sich im Schengenraum bereits insgesamt 122 Tage aufgehalten. Damit überschritt er die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer um 32 Tage.

Kontrolle gegen 4:00 Uhr

Gegen 4:00 Uhr kontrollierten die Bundespolizisten den Moldauer bei der Einreise nach Deutschland. Zunächst wies er sich mit einem gültigen Reisepass aus. Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass der Mann noch einen weiteren Reisepass besitzt. Die Beamten werteten deshalb auch die mit diesem Dokument erfassten Reisebewegungen aus.

Das Ergebnis: Innerhalb des maßgeblichen Zeitraums hatte sich der 37-Jährige insgesamt 122 Tage im Schengengebiet aufgehalten. Für moldauische Staatsangehörige gilt grundsätzlich eine visumfreie Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Eine erneute Einreise nach Deutschland war damit nicht mehr zulässig.

Festnahme und Rückführung nach Moldau

Die Bundespolizei nahm den Mann fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Zugleich bereiteten die Beamten seine Zurückweisung vor. Noch am Donnerstag soll der 37-Jährige auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückkehren.

Nach Angaben der Bundespolizei erwartet den Mann zudem eine dreijährige Einreisesperre in den Schengenraum. Grundsätzlich wäre in einem solchen Fall auch eine Zurückweisung in die Tschechische Republik möglich, weil der Mann von dort nach Deutschland eingereist war. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus räumt jedoch der unmittelbaren Zurückweisung in das jeweilige Heimatland Vorrang ein, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.

Weitere Fälle im August

Die Bundespolizei verweist darauf, dass ähnliche Fälle keine Ausnahme sind. Allein im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in zwölf vergleichbaren Fällen Zurückweisungen auf dem Luftweg unmittelbar in die jeweiligen Heimatländer durch. In allen diesen Fällen wurden zudem mehrjährige Einreisesperren verhängt.

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