Einfache Sprache
Bundespolizei stellt Messer und Schlagstock bei Grenzkontrollen an der A93 sicher
Kontrollen an der A93
Die Bundespolizei stellte bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden mehrere Messer sicher.
Die Kontrollen fanden vom 20. bis 21. September statt.
Die Bundespolizei stellte auch einen Schlagstock sicher.
Grund für die Verfahren
Die Bundespolizei leitete Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Das teilte die Bundespolizei mit.
Messer und Schlagstock bei den Kontrollen
Bei einem rumänischen Pkw fanden Beamte ein Springmesser.
Die Klinge des Springmessers rückte auf Knopfdruck nach vorn.
Die Beamten nahmen das verbotene Messer dem 52-Jährigen ab.
Die Beamten erstatteten gegen den 52-Jährigen Strafanzeige.
Der 52-Jährige musste 300 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen.
In einem in Italien zugelassenen Kraftfahrzeug entdeckte die Bundespolizei einen Dolch.
Der Dolch hatte beidseitig geschliffene Klingen.
Die Klinge war rund sechs Zentimeter lang.
Die Stichwaffe lag zugriffsbereit in der Mittelkonsole.
Der 30-jährige italienische Fahrer musste den Dolch abgeben.
Ein serbischer Lkw-Fahrer führte ein Einhandmesser.
Die Klingenlänge lag bei etwa neun Zentimetern.
Die Beamten fanden das Einhandmesser in der Fahrerkabine.
In einem Kleintransporter stellte die Bundespolizei einen Teleskopschlagstock sicher.
Die Bundespolizei fand den Schlagstock bei einer 43-jährigen Ukrainerin.
Der Schlagstock lag in der Fahrertür griffbereit hinterlegt.
Die Beamten nahmen den Schlagstock der 43-Jährigen ab.
Ein polnischer Staatsangehöriger führte ein aufgeklapptes Einhandmesser.
Der 49-Jährige hatte das Messer in der Mittelkonsole abgelegt.
Das Messer lag so, dass der 49-Jährige jederzeit zugreifen konnte.
In einem Pkw saß ein 34-jähriger Ukrainer als Beifahrer.
Er trug ein Einhandmesser in seiner Hosentasche.
Auch der 34-Jährige hatte Zugriff auf das Einhandmesser.
Sicherstellung und Sicherheitsleistungen
Die Bundespolizei stellte fünf Messer und den Schlagstock sicher.
Je nach mitgeführter Bargeldmenge erhob die Bundespolizei Sicherheitsleistungen.
Die Sicherheitsleistungen lagen zwischen 50 Euro und 300 Euro.
Weiterreise nach Verfahren
Die Bundespolizei leitete die jeweiligen Verfahren ein.
Nach der Einleitung konnten alle Personen ihre Reise fortsetzen.
Aufgabenbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich liegt bei der Bundespolizeiinspektion Rosenheim.
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ist dem Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet.
Der Verantwortungsbereich umfasst die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen.
Der Verantwortungsbereich umfasst außerdem die Stadt und den Landkreis Rosenheim.
Polizeiarbeit im Grenzraum und auf der Bahn
Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze gegen grenzüberschreitende Kriminalität vor.
Im Grenzgebiet wirken sie besonders gegen das Einschleusen von Ausländern.
Im Grenzgebiet wirken sie außerdem gegen ungeregelte, illegale Migration.
Der Bereich umfasst einen etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets.
Die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion sorgt auf rund 370 Bahnkilometern für Sicherheit.
Sie sorgt in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für Sicherheit von Bahnreisenden.
Sie sorgt auch für Sicherheit von Bahnanlagen.