Einfache Sprache
Bundespolizei prüft mehrere gesuchte Männer bei Grenzkontrollen an der A93
Kontrollen an der A93
Die Bundespolizei überprüfte am Mittwoch, 26. August, Reisende an der A93.
Die Kontrollen fanden bei Kiefersfelden statt.
Die Bundespolizei überprüfte dabei mehrere gesuchte Männer.
Das teilte die Bundespolizeidirektion München mit.
Ergebnisse der Kontrollen
Nach Angaben der Bundespolizeidirektion München verliefen die Fälle unterschiedlich.
Ein Mann konnte nach einer Zahlung weiterreisen.
Zwei weitere Fälle endeten anders.
Rumäne muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Beamte brachten einen rumänischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.
Die Beamten nutzten dazu die Kontrollstelle.
Die Beamten prüften die Personalien des Mannes.
Das Erlanger Amtsgericht erließ einen Strafbefehl gegen den 23-Jährigen.
Der Strafbefehl betraf eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
Ende vergangenen Jahres setzte das Gericht eine Geldstrafe von 7.500 Euro fest.
Der Mann hatte nach Angaben der Bundespolizei nicht genug finanzielle Mittel.
Deshalb musste er ersatzweise 75 Tage Haft antreten.
Ungar zahlt Geldstrafe über seine Freundin
Ein 32-jähriger Ungar blieb nach der Zahlung vor dem Gefängnis verschont.
Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro.
Die Bundespolizei stellte bei der Einreisekontrolle den offenen Strafanspruch fest.
Das Amtsgericht Passau forderte den Betrag seit April 2025.
Der Grund war ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Der Mann konnte die Summe nach eigenen Angaben nicht selbst aufbringen.
Der Mann bat deshalb seine Freundin telefonisch um Hilfe.
Die Freundin zahlte den Betrag bei einem Polizeirevier in Frankfurt am Main ein.
Danach durfte der Ungar weiterreisen.
Bulgare kann trotz Suche weiterreisen
Auch ein bulgarischer Reisender durfte weiterreisen.
Die Kontrollstelle lag an der Inntalautobahn.
Die Beamten prüften bei ihm ebenfalls zwei Suchvermerke.
Ein Einbruchsdiebstahl soll der Grund der Suche gewesen sein.
Der 51-jährige Businsasse sollte nach Angaben der Behörden 820 Euro abgeben.
Er soll die 820 Euro aus der Tat erlangt haben.
Die Bundespolizei konnte die Vermögensabschöpfung nicht vollziehen.
Der Mann hatte nach den Angaben nur 40 Cent bei sich.
Die Bundespolizei konnte aber seine neue Berliner Wohnadresse finden.
Die Bundespolizei informierte danach die Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Auch die Staatsanwaltschaft Berlin erhielt nach Angaben die Adresse.
Hintergrund sind laufende Ermittlungen wegen Betrugs.
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich umfasst mehrere Regionen.
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim nennt dafür folgende Landkreise und Städte:
- Landkreis Miesbach.
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
- Stadt Rosenheim.
- Landkreis Rosenheim.
Das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen gehört zu dieser Inspektion.