Bundespolizei prüft mehrere gesuchte Männer bei Grenzkontrollen an der A93
Am 26. August bei Kiefersfelden: Ersatzfreiheitsstrafe, Zahlung der Geldstrafe und teilweise vermögensrechtliche Maßnahmen

Bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden hat die Bundespolizei am Mittwoch, 26. August, mehrere gesuchte Männer überprüft. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion München konnte einer von ihnen seine Reise nach einer Zahlung fortsetzen, zwei weitere Fälle endeten anders.
Rumäne muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Einen rumänischen Staatsangehörigen brachten die Beamten von der Kontrollstelle in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass das Erlanger Amtsgericht gegen den 23-Jährigen einen Strafbefehl erlassen hatte. Wegen Körperverletzung war Ende vergangenen Jahres eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro festgesetzt worden. Da der Mann nach Angaben der Bundespolizei nicht über die finanziellen Mittel verfügte, musste er ersatzweise einen 75-tägigen Haftaufenthalt antreten.
Geldstrafe von Freundin gezahlt
Für einen Ungarn mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro blieb der Gang ins Gefängnis erspart. Nach der Einreisekontrolle des 32-Jährigen stellte die Bundespolizei fest, dass das Amtsgericht Passau seit April 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz diesen Betrag gefordert hatte. Der Mann konnte das Geld nicht selbst aufbringen und bat deshalb seine Freundin telefonisch um Hilfe. Sie zahlte den Betrag bei einem Polizeirevier in Frankfurt am Main ein. Anschließend durfte der ungarische Staatsangehörige weiterreisen.
Bulgare kann ebenfalls weiterreisen
Auch ein Bulgare konnte von der Kontrollstelle an der Inntalautobahn aus weiterreisen, obwohl er von zwei Justizbehörden gesucht wurde. Wegen eines verübten Einbruchsdiebstahls hätte der 51-jährige Businsasse 820 Euro, die er aus der Tat erlangt hatte, abgeben sollen. Die vorgesehene Vermögensabschöpfung ließ sich jedoch nicht vollziehen, weil der Mann nur 40 Cent bei sich hatte.
Die Bundespolizei konnte nach eigenen Angaben dennoch seine neue Berliner Wohnadresse ausfindig machen und die Staatsanwaltschaft Osnabrück entsprechend informieren. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin erhielt die bislang unbekannte Anschrift des bulgarischen Reisenden. Hintergrund sind laufende Ermittlungen wegen Betrugs.
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, zu der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen gehört, erstreckt sich nach Angaben der Behörde auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim.
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