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Bundespolizei kontrolliert an der A93 bei Kiefersfelden rund 20 Personen

Feststellungen der Bundespolizei an der A93

Die Bundespolizei stellte am 15. und 16. August an der A93 fest.

Der Einsatz fand im Bereich von Kiefersfelden statt.

Die Bundespolizei stellte rund 20 Personen fest.

Ein Teil wollte ohne erforderliche Papiere einreisen.

Ein Teil wollte mit gefälschten Dokumenten einreisen.

Ein Teil wurde wegen Haftbefehlen gesucht.

Für einige Personen endete die Reise vorerst in einer Haftanstalt.

Litauer mit europäischem Haftbefehl

Die Bundespolizei überprüfte die Personalien eines Businsassen nahe Kiefersfelden.

Der Mann war litauischer Staatsangehöriger.

Die Ermittler fanden einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn.

Die litauische Justiz wirft dem Mann zahlreiche Betrugsdelikte vor.

Die litauische Justiz nennt auch Wirtschaftskriminalität.

Die litauische Justiz wirft ihm außerdem illegale Vermögensvorteile vor.

Die Bundespolizei lieferte den 20-Jährigen per richterlicher Anordnung ein.

Der 20-Jährige kam in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.

Der 20-Jährige wartet dort auf seine Auslieferung nach Litauen.

Iraker mit zwei Strafbefehlen

In der Bernauer Haftanstalt fand sich ein irakischer Staatsangehöriger wieder.

Der Mann hatte sich zuvor bei einer Einreisekontrolle nahe Kiefersfelden aufgehalten.

Der Mann war 32 Jahre alt.

Der 32-Jährige zeigte der Bundespolizei eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung.

Das System zeigte zwei gesuchte Fälle gegen ihn.

Das Amtsgericht Erlangen hatte einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens erlassen.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen.

Für beide Verkehrsdelikte wären Geldstrafen fällig gewesen.

Zusätzlich wären Verfahrenskosten fällig gewesen.

Beides zusammen sollte rund 7.400 Euro betragen.

Der 32-Jährige konnte die Summe nach Angaben der Bundespolizei nicht aufbringen.

Er trat deshalb die gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen an.

Er wird voraussichtlich 80 Tage lang in Haft bleiben.

Syrer und 26- sowie 28-Jähriger wegen illegaler Einreise

Die Bundespolizei kontrollierte zwei syrische Pkw-Insassen.

Die Männer legten der Bundespolizei ihre österreichischen Flüchtlingspässe vor.

Laut Polizeicomputer gab es gegen beide einen Strafbefehl.

Der Strafbefehl kam vom Amtsgericht Laufen.

Der Strafbefehl betraf einen illegalen Einreiseversuch.

Beide Männer zahlten Geldstrafen in Höhe von jeweils rund 670 Euro.

In den Beträgen waren jeweils Verfahrenskosten enthalten.

Sowohl der 26-Jährige als auch der 28-Jährige konnten zahlen.

Deshalb mussten beide keine 59 Tage in Ersatzhaft antreten.

Die Männer konnten ihre Fahrt nach einer vorübergehenden Unterbrechung fortsetzen.

Fälschungen bei Kontrolle in Bussen auf der Inntalautobahn

Die Bundespolizisten kontrollierten einen Syrer und einen Tunesier in Bussen.

Die Kontrolle fand auf der Inntalautobahn statt.

Die Männer waren nach Angaben der Bundespolizei unterwegs.

Die Beamten entlarvten die mitgeführten Papiere als Fälschungen.

Der syrische Businsasse war 34 Jahre alt.

Der Mann händigte einen rumänischen Ausweis aus.

Der rumänische Ausweis war nach Angaben der Polizei eine glatte Fälschung.

Der tunesische Staatsangehörige war 22 Jahre alt.

Er hatte eine spanische Aufenthaltserlaubnis gefälscht bei sich.

Er hatte auch einen spanischen Führerschein gefälscht bei sich.

Die Bundespolizei zeigte beide Männer wegen Urkundenfälschung an.

Der tunesische Staatsangehörige erhielt außerdem Strafanzeigen nach dem Waffen- und dem Konsumcannabisgesetz.

Bei ihm fanden die Beamten ein Pfefferspray.

Das Pfefferspray war in der Bundesrepublik nicht zugelassen.

Die Beamten fanden bei ihm außerdem Cannabis in einem Tütchen.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass beide Männer das Land verlassen müssen.

Zurückweisungen nach Abschluss der Maßnahmen

Etwa drei Viertel der Personen wurden nach den Maßnahmen zurückgewiesen.

Die Personen hatten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion illegal einreisen wollen.

Die Bundespolizei schloss dafür die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen ab.

Die Betroffenen stammten unter anderem aus Ghana.

Die Betroffenen stammten unter anderem aus Syrien.

Die Betroffenen stammten unter anderem aus Pakistan.

Die Betroffenen stammten unter anderem aus Indien.