Bundespolizei kontrolliert an der A93 bei Kiefersfelden rund 20 Personen
Feststellungen zu Einreise ohne erforderliche Papiere, gefälschten Dokumenten sowie weiteren angezeigten Delikten – mit Rückweisung eines Großteils der Betroffenen.

Die Bundespolizei hat am Wochenende vom 15. und 16. August an der A93 im Bereich Kiefersfelden rund 20 Personen festgestellt, die entweder ohne die erforderlichen Papiere beziehungsweise mit gefälschten Dokumenten einreisen wollten oder mit Haftbefehlen gesucht wurden. Für einige endete die Reise vorerst in einer Haftanstalt.
Bei der Überprüfung der Personalien eines Businsassen nahe Kiefersfelden stellten die Beamten fest, dass der Litauer mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht wurde. Die litauische Justiz wirft dem wegen zahlreicher Betrugsdelikte amtsbekannten Mann vor, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität verübt und sich in mehreren Fällen auf illegale Weise Vermögensvorteile verschafft zu haben. Auf richterliche Anordnung wurde der 20-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dort wartet er auf seine Auslieferung in sein Heimatland.
In der Bernauer Haftanstalt fand sich ein irakischer Staatsangehöriger wieder. Er war ebenfalls auf Höhe Kiefersfelden einer Einreisekontrolle unterzogen worden. Der 32-Jährige, der sich gegenüber der Bundespolizei mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte, wurde gleich zweifach gesucht. Das Amtsgericht Erlangen hatte gegen ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und das Amtsgericht Nürnberg wegen Trunkenheit im Verkehr jeweils einen Strafbefehl erlassen. Für die beiden Verkehrsdelikte wären Geldstrafen und Verfahrenskosten von zusammengerechnet rund 7.400 Euro fällig gewesen. Da der Mann diese Summe nicht aufbringen konnte, hat er die gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen anzutreten. Er wird voraussichtlich 80 Tage lang in Haft bleiben.
Gegen zwei syrische Pkw-Insassen, die den Beamten zur Kontrolle ihre österreichischen Flüchtlingspässe aushändigten, lag laut Polizeicomputer jeweils ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen illegalen Einreiseversuchs vor. Beide mussten Geldstrafen von jeweils rund 670 Euro einschließlich Verfahrenskosten zahlen. Sowohl der 26- als auch der 28-Jährige waren dazu in der Lage. Deshalb blieb ihnen eine 59-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart, und sie konnten ihre Fahrt nach einer vorübergehenden Unterbrechung fortsetzen.
Bei der Kontrolle eines Syrers und eines Tunesiers, die auf der Inntalautobahn in Bussen unterwegs waren, entlarvten die Bundespolizisten die mitgeführten Papiere als Fälschungen. Der syrische Businsasse, 34 Jahre alt, händigte einen rumänischen Ausweis aus. Bei diesem Dokument handelte es sich um eine „glatte Fälschung“. Gefälscht waren auch die spanische Aufenthaltserlaubnis und der spanische Führerschein des 22-jährigen tunesischen Staatsangehörigen. Die beiden Männer wurden wegen Urkundenfälschung angezeigt. Der Nordafrikaner erhielt zudem Strafanzeigen nach dem Waffen- und dem Konsumcannabisgesetz. In seinem Gepäck wurden ein in der Bundesrepublik nicht zugelassenes Pfefferspray und ein Tütchen mit Cannabis gefunden. Beide Männer werden das Land voraussichtlich verlassen müssen.
Etwa drei Viertel der Personen, die am Wochenende im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion versucht hatten, illegal nach Deutschland einzureisen, wurden nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zurückgewiesen. Sie stammten unter anderem aus Ghana, Syrien, Pakistan oder Indien.
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