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Bundespolizei im Einsatz zum Wiesnauftakt an Münchner Hauptbahnhof und Hackerbrücke

Die Bundespolizei hatte am ersten Tag des 191.

Oktoberfests mehrere Einsätze.

Die Einsätze fanden im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs statt.

Die Einsätze fanden auch an der Hackerbrücke statt.

Die Bundespolizeidirektion München berichtete von einem friedlichen Start.

Der Wiesnauftakt verlief demnach zunächst bei bestem Wetter.

Am Abend stieg die Zahl der Besucher deutlich.

Mit dem höheren Besucheraufkommen nahmen auch die Einsätze zu.

Zu den Einsätzen zählten Streitschlichtungen und Hilfeleistungen.

Zudem gab es mehrere Körperverletzungen.

Außerdem gab es Widerstandshandlungen.

Es gab auch einen Verstoß gegen das Waffenverbot.

Auseinandersetzung am Münchner Hauptbahnhof

Gegen 21:45 Uhr beobachteten Einsatzkräfte das Gleis 26.

Auf dem Gleis 26 schlug ein 31-jähriger Ukrainer einem 35-jährigen Landsmann ins Gesicht.

Der 31-Jährige handelte unvermittelt.

Danach begann eine wechselseitige körperliche Auseinandersetzung.

Als der 35-Jährige zu Boden ging, trat der 31-Jährige nach ihm.

Bundespolizistinnen und Bundespolizisten griffen ein.

Sie verhinderten weitere Tätlichkeiten.

Beide Männer blieben nach Angaben unverletzt.

Atemalkoholtests ergaben bei beiden einen Wert von rund 0,8 Promille.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verließen beide Männer die Dienststelle.

Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung.

Hilfeleistung endet im Widerstand

Gegen 23:00 Uhr wurden Einsatzkräfte am Gleis 12 aufmerksam.

Eine 31-jährige Nordmazedonierin blutete stark.

Die Frau war zuvor ohne Fremdeinwirkung zwischen Bahnsteig und Zug geraten.

Sie hatte sich dabei eine stark blutende Kopfplatzwunde zugezogen.

Die Bundespolizisten leisteten eine erste Versorgung.

Ein 29-jähriger Österreicher störte dabei die Maßnahmen.

Der 29-Jährige verhielt sich zunehmend aggressiv.

Als Einsatzkräfte einschritten, leistete der Mann Widerstand.

Kurz darauf mischte sich ein 38-jähriger Slowene ein.

Der 38-Jährige widersetzte sich ebenfalls den polizeilichen Maßnahmen.

Der 38-Jährige soll zudem einen unbeteiligten Zugbegleiter beleidigt haben.

Der 38-Jährige soll zudem einen unbeteiligten Zugbegleiter bedroht haben.

Der Rettungsdienst versorgte die verletzte Frau medizinisch.

Die Bundespolizei ermittelt gegen beide Männer.

Die Ermittlungen betreffen auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Küchenmesser trotz Waffenverbots

Gegen 20:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 32-jährigen Schweden am Münchner Hauptbahnhof.

Bei der Kontrolle fanden sie ein Küchenmesser.

Die Klinge hatte eine Länge von zwölf Zentimetern.

Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher.

Die Bundespolizisten drohten dem Mann ein Zwangsgeld an.

Die Drohung galt für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung.

Für den Münchner Hauptbahnhof gilt während des Oktoberfests eine Allgemeinverfügung.

Die Allgemeinverfügung untersagt das Mitführen von Waffen.

Die Allgemeinverfügung untersagt auch bestimmte gefährliche Gegenstände.

Streit zwischen Vater und Sohn an der Hackerbrücke

Auch an der Hackerbrücke griffen Einsatzkräfte gegen Mitternacht ein.

Ein 44-jähriger Deutscher fiel am westlichen Abgang zuerst auf.

Der Mann war nach Angaben offensichtlich alkoholisiert.

Er pöbelte zunächst andere Reisende an.

Bundespolizisten kontrollierten den Mann.

Sie forderten ihn auf, sich ruhig zu verhalten.

Der 44-Jährige gab an, mit der S-Bahnlinie S2 nach Erding fahren zu wollen.

Er stieg wenig später irrtümlich in eine einfahrende S-Bahnlinie S4.

Sein Sohn bemerkte den Fehler.

Der Sohn zog den Vater wieder aus der S-Bahn.

Daraufhin ging der 44-Jährige auf seinen Sohn los.

Die anwesenden Einsatzkräfte schritten sofort ein.

Sie brachten den 44-Jährigen zu Boden.

Der 44-Jährige sperrte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen.

Der Mann zog sich eine Wunde oberhalb des linken Auges zu.

Vor Ort versorgten Einsatzkräfte die Wunde erst.

Nach Abschluss der Maßnahmen entließen sie den 44-Jährigen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Das Ermittlungsverfahren betrifft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.