Betrug in Frechen: Polizei sucht Hinweise zu Täterangaben an der Waldstraße in Königsdorf
Ein Anrufer soll sich als Polizist ausgegeben und mit einem angeblichen Verkehrsunfall sowie einer Kautionsforderung gedroht haben.

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis sucht nach einem schlanken Mann mit schwarzen Haaren, der gemeinsam mit einem Komplizen am Telefon einen Frechener um Schmuck betrogen haben soll. Zur Tatzeit habe der Unbekannte einen schwarzen Trainingsanzug getragen. Das Kriminalkommissariat 12 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Betrug am Donnerstagnachmittag, 17. September. Gegen 16 Uhr habe der Geschädigte einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe sich als Polizist ausgegeben und behauptet, der Sohn des Frecheners habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Nur durch die Zahlung einer Kaution könne er einer Haft entgehen.
Gegen 17.15 Uhr sei der schwarzhaarige Mann an der Waldstraße in Königsdorf erschienen und habe hochwertigen Schmuck entgegengenommen. Kurz danach habe der Geschädigte den Betrug bemerkt und die Polizei alarmiert. Die Beamtinnen und Beamten nahmen eine Strafanzeige auf.
Zeugen gesucht
Die Polizei nimmt Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Polizei warnt vor der Masche
- Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus.
- Polizeibeamte, Staatsanwälte, Anwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen.
- Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf.
- Kontaktieren Sie die Institution, von der die angebliche Amtsperson kommt, und suchen Sie die Telefonnummer selbst heraus.
- Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110 über derartige Vorfälle.
Die Polizei weist darauf hin, dass dies auch gilt, wenn ein Betrugsversuch selbst unterbunden wurde oder verdächtigen Personen der Zutritt verwehrt wurde.
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