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Lokale Nachrichten

Rosenheimer Mietspiegel 2024: Mieten steigen um 5,4 %

Neue Daten basieren auf 1.800 Befragungen – Online-Rechner und Beratung verfügbar

Von Redaktion Rosenheim11.08.25, 12:59

Der Rosenheimer Mietspiegel ist aktualisiert worden und gilt seit Anfang August. Damit orientiert sich die Stadt an den neuesten Entwicklungen des Wohnungsmarktes. Die Fortschreibung basiert auf einer umfassenden Befragung von knapp 1.800 zufällig ausgewählten Mietern und liefert eine transparente Entscheidungsgrundlage für Mieterinnen, Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter.

Wesentliche Änderungen im Mietspiegel

Mit dem Stichtag 01.08.2025 wurde die aktuelle Marktentwicklung in Rosenheim eingepreist. Die Analyse ergab einen mittleren Anstieg der Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 5,4 % gegenüber dem Mietspiegel von 2023. Daraus resultiert ein statistischer Durchschnittswert von 9,96 €/m² für die Nettokaltmiete.

  • Durchschnittliche Nettokaltmiete: 9,96 €/m²
  • Steigerung zum Vorjahr: 5,4 %
  • Befragungsbasis: etwa 1.800 Mieterinnen und Mieter
  • Dieser Durchschnittswert dient zur Orientierung und zum Vergleich mit anderen Städten. Die individuell anwendbare Vergleichsmiete muss jedoch immer objektbezogen berechnet werden.

    Kurz erklärtNettokaltmiete

    Die Nettokaltmiete ist die reine Miete für eine Wohnung ohne die Kosten für Heizung, Wasser und andere Betriebskosten.

    Berechnung der Vergleichsmiete – Online und analog

    Um die ortsübliche Vergleichsmiete für ein konkretes Mietobjekt zu ermitteln, steht ein aktueller Online-Rechner bereit. Alternativ können Interessierte auf die neu veröffentlichte Mietspiegelbroschüre zurückgreifen. Diese ist ab dem 1. August bei der Stadtverwaltung erhältlich – zum Download oder in Papierform.

    Bedeutung für den Wohnungsmarkt

    Ein qualifizierter Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten am Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für unterschiedliche Wohnungstypen und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Interessensausgleich zwischen Mietenden und Vermietenden.

    Die Fortschreibung des Mietspiegels wurde sowohl vom Stadtrat Rosenheim als auch vom zuständigen Mieterverein als qualifiziert anerkannt.

    Beratung und Kontaktmöglichkeiten

    Für Rückfragen und weitergehende Informationen zum Mietspiegel steht die Stadtverwaltung montags bis donnerstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Beratungsangebote gibt es darüber hinaus beim Mieterverein sowie dem Haus- & Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V.

    Kontakt

    title="Stadtverwaltung Rosenheim"

    subtitle="Informationen zum Mietspiegel (Mo-Do, 9-13 Uhr)"

    phone="08031 3658480"

    />

    Individuelle Beratungen über den Mieterverein oder den Haus- & Grundbesitzerverein sind ebenfalls möglich. Die Kontaktdaten der Vereine werden auf Anfrage bereitgestellt.

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