Rosenheim startet Bürgerbeteiligung zum Hanserfeld-Südwest

Flächennutzungsplanänderung einsehbar – Stellungnahmen bis 19. September möglich

Rosenheim startet Bürgerbeteiligung zum Hanserfeld-Südwest
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Stadt Rosenheim startet die offizielle öffentliche Beteiligung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans für das Gewerbegebiet Hanserfeld-Südwest. Auf Basis des aktuellen Beschlusses des Stadtrats haben Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und ihre Einschätzungen sowie Anregungen einzubringen.

Rahmen und Ziele der Planung

Mit der anstehenden 58. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Stadt das Ziel, eine geordnete und maßstäbliche Entwicklung des Gewerbegebiets Hanserfeld zu ermöglichen. Die Planung soll eine harmonische Einbindung des neuen Gewerbestandorts in die bestehenden Strukturen der Umgebung gewährleisten und damit zur langfristigen Ortsentwicklung beitragen.

Öffentliche Auslegung und Zugang zu den Unterlagen

Die Vorentwürfe liegen in der Zeit von Mittwoch, 06. August, bis Freitag, 19. September 2025, sowohl am Infoterminal im Foyer des Rathauses (Königstraße 24, Mittelbau) als auch an der Infotheke während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsicht aus:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
  • Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr
  • Die Unterlagen können ohne vorherige Anmeldung eingesehen werden, um eine möglichst unkomplizierte Teilhabe zu gewährleisten.

    Möglichkeiten zur Beteiligung

    Alle Bürgerinnen und Bürger haben während der Auslegungsfrist das Recht, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Wer ein persönliches Erörterungsgespräch wünscht oder eine Stellungnahme zur Niederschrift geben möchte, wird gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

    title="Pressestelle Stadt Rosenheim"

    phone="08031-365-1641"

    subtitle="Terminvereinbarung für Erörterungsgespräche"

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    Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach Ablauf der Frist eingehen, bei der weiteren Beschlussfassung möglicherweise nicht berücksichtigt werden können.

    Weitere Informationen und Transparenz

    Die relevanten Unterlagen sowie die entsprechende amtliche Bekanntmachung (veröffentlicht im Amtsblatt vom 05. August 2025) können auch digital auf der Webseite der Stadt Rosenheim eingesehen werden. Die Veröffentlichung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans findet sich dort unter der Nummer 210.

    Die Stadt setzt mit diesem Verfahren einen weiteren Schritt für eine transparente und bürgernahe Stadtplanung. Alle Interessierten werden aktiv zur Mitgestaltung eingeladen, um die Entwicklung des Gewerbegebiets Hanserfeld-Südwest gemeinsam voranzubringen.

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