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Rosenheim: So schützen Sie Ihre Daten vor Weitergabe

Bürger können Widerspruch gegen Datenübermittlung an Behörden und Organisationen einlegen – persönlich, schriftlich oder online

Von Redaktion Rosenheim22.10.25, 10:51

Die Meldebehörden sind durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten weiterzuleiten. Bürgerinnen und Bürger haben allerdings das Recht, gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen. Die Stadt Rosenheim informiert über die unterschiedlichen Formen der Datenübermittlung und gibt Hinweise zu den Möglichkeiten des Widerspruchs.

Datenübermittlungen im Rahmen des Bundesmeldegesetzes

Die Weitergabe von Meldedaten durch die Behörden erfolgt an verschiedene Empfänger – darunter öffentlichen-rechtliche Religionsgesellschaften, nicht meldepflichtige örtliche Stellen, Familienangehörige meldepflichtiger Personen, Parteien und Wählergruppen im Rahmen von Wahlen und Abstimmungen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen sowie an Mandatsträger, Presse, Rundfunk und Adressbuchverlage.

Besonders hervorzuheben ist die jährliche Übermittlung: Jedes Jahr bis zum 31. März müssen Meldebehörden Personen melden, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement. Dies dient dazu, dass die Bundeswehr jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über eine mögliche Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.

Kurz erklärtBundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz regelt, wie persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger durch Meldebehörden verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

Widerspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

Gegen sämtliche dieser Datenübermittlungen kann Widerspruch eingelegt werden. Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • Persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt Stadt Rosenheim
  • Schriftlich
  • Über einen Online-Antrag
  • Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über die Weitergabe ihrer persönlichen Daten und können entscheiden, ob ihre Informationen übermittelt werden dürfen.

    Datenschutz-Informationen der Stadt Rosenheim

    Weitere Informationen und Serviceangebote

    Die Stadt Rosenheim stellt weiterführende Informationen zu Freizeit und Tourismus sowie Angebote für Familien auf mehreren digitalen Plattformen bereit:

    • Freizeit & Tourismus in Rosenheim
    • Familienportal Rosenheim

      Infos zum Familienleben

    • Über aktuelle Hinweise und Service-Themen informiert die Stadt zudem auf Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram und LinkedIn.

      Fazit

      Der Schutz der persönlichen Daten bleibt ein wichtiges Thema. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Rosenheim die Chance, selbst über den Umgang mit ihren Daten zu entscheiden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Informationen empfiehlt sich in jedem Fall.

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