Rosenheim: So schützen Sie Ihre Daten vor Weitergabe
Bürger können Widerspruch gegen Datenübermittlung an Behörden und Organisationen einlegen – persönlich, schriftlich oder online
Die Meldebehörden sind durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten weiterzuleiten. Bürgerinnen und Bürger haben allerdings das Recht, gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen. Die Stadt Rosenheim informiert über die unterschiedlichen Formen der Datenübermittlung und gibt Hinweise zu den Möglichkeiten des Widerspruchs.
Datenübermittlungen im Rahmen des Bundesmeldegesetzes
Die Weitergabe von Meldedaten durch die Behörden erfolgt an verschiedene Empfänger – darunter öffentlichen-rechtliche Religionsgesellschaften, nicht meldepflichtige örtliche Stellen, Familienangehörige meldepflichtiger Personen, Parteien und Wählergruppen im Rahmen von Wahlen und Abstimmungen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen sowie an Mandatsträger, Presse, Rundfunk und Adressbuchverlage.
Besonders hervorzuheben ist die jährliche Übermittlung: Jedes Jahr bis zum 31. März müssen Meldebehörden Personen melden, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement. Dies dient dazu, dass die Bundeswehr jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über eine mögliche Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.
Widerspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Gegen sämtliche dieser Datenübermittlungen kann Widerspruch eingelegt werden. Die Eintragung einer Übermittlungssperre ist auf verschiedenen Wegen möglich:
Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über die Weitergabe ihrer persönlichen Daten und können entscheiden, ob ihre Informationen übermittelt werden dürfen.
Weitere Informationen und Serviceangebote
Die Stadt Rosenheim stellt weiterführende Informationen zu Freizeit und Tourismus sowie Angebote für Familien auf mehreren digitalen Plattformen bereit:
Über aktuelle Hinweise und Service-Themen informiert die Stadt zudem auf Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram und LinkedIn.
Fazit
Der Schutz der persönlichen Daten bleibt ein wichtiges Thema. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Rosenheim die Chance, selbst über den Umgang mit ihren Daten zu entscheiden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Informationen empfiehlt sich in jedem Fall.
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