Rosenheim schafft neuen Wohnraum auf versiegelten Flächen

Stadtrat beschließt Bebauungsplan für nachhaltige Nachverdichtung in Üpferlingstraße und Hubertusstraße

Rosenheim schafft neuen Wohnraum auf versiegelten Flächen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

In einer aktuellen Sitzung am 28. Mai hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 202 für die Grundstücke Üpferlingstraße 42, 44, 46 sowie Hubertusstraße 29 und 31 beschlossen. Der Plan, der sowohl die baulichen Vorhaben als auch die Erschließung vorsieht, wurde in der Fassung vom 3. September 2022 verabschiedet.

Mit Veröffentlichung im ortsüblichen Amtsblatt am 1. Juli 2025 ist der Bebauungsplan nun rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für die geplante Entwicklung des Areals.

Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 202 ist es, die bestehenden Nachverdichtungspotenziale auf bereits versiegelten Flächen im Plangebiet zu nutzen. Durch die gezielte Entwicklung sollen neue Wohnungen entstehen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Dies trägt zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei und schafft dringend benötigten Wohnraum.

Rechtsverbindlichkeit und öffentliche Bekanntmachung

Die endgültige Rechtsverbindlichkeit trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Juli 2025 in Kraft. Die zugehörige Bekanntmachung sowie sämtliche Planunterlagen – einschließlich der Vorhaben- und Erschließungspläne sowie die Begründung – können sowohl vor Ort als auch online eingesehen werden.

title="Bebauungspläne der Stadt Rosenheim"

subTitle="Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 202 und Unterlagen"

url="https://www.rosenheim.de/leben-in-rosenheim/bauen-wohnen/bebauungsplaene.html" />

Einblick in die Unterlagen und persönliche Beratung

Die Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Möglichkeiten, sich zu informieren:

  • Einsichtnahme im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock
  • Onlinestudium der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt
  • Das Stadtplanungsamt steht während der Öffnungszeiten für Auskünfte bereit:

    • Montag bis Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
    • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
    • Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich
    • title="Stadtplanungsamt Rosenheim"

      subtitle="Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock" />

      Bedeutung für die Stadtentwicklung

      Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Stadtentwicklung in Rosenheim. Die Konzentration auf die Nachverdichtung bestehender Strukturen leistet einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Flächenressourcen. Für die lokal steigende Wohnraumnachfrage entstehen so neue Perspektiven, ohne Grünflächen zu opfern.

      Die Stadt verweist auf die aktuelle Möglichkeit der Einsicht und Beratung im Stadtplanungsamt. Weitere Informationen und Termine zur Einsicht können individuell vereinbart werden.

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