Rosenheim schafft neuen Wohnraum auf versiegelten Flächen
Stadtrat beschließt Bebauungsplan für nachhaltige Nachverdichtung in Üpferlingstraße und Hubertusstraße

In einer aktuellen Sitzung am 28. Mai hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 202 für die Grundstücke Üpferlingstraße 42, 44, 46 sowie Hubertusstraße 29 und 31 beschlossen. Der Plan, der sowohl die baulichen Vorhaben als auch die Erschließung vorsieht, wurde in der Fassung vom 3. September 2022 verabschiedet.
Mit Veröffentlichung im ortsüblichen Amtsblatt am 1. Juli 2025 ist der Bebauungsplan nun rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für die geplante Entwicklung des Areals.
Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 202 ist es, die bestehenden Nachverdichtungspotenziale auf bereits versiegelten Flächen im Plangebiet zu nutzen. Durch die gezielte Entwicklung sollen neue Wohnungen entstehen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Dies trägt zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei und schafft dringend benötigten Wohnraum.
Rechtsverbindlichkeit und öffentliche Bekanntmachung
Die endgültige Rechtsverbindlichkeit trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Juli 2025 in Kraft. Die zugehörige Bekanntmachung sowie sämtliche Planunterlagen – einschließlich der Vorhaben- und Erschließungspläne sowie die Begründung – können sowohl vor Ort als auch online eingesehen werden.
title="Bebauungspläne der Stadt Rosenheim"
subTitle="Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 202 und Unterlagen"
url="https://www.rosenheim.de/leben-in-rosenheim/bauen-wohnen/bebauungsplaene.html" />
Einblick in die Unterlagen und persönliche Beratung
Die Bürgerinnen und Bürger haben mehrere Möglichkeiten, sich zu informieren:
Das Stadtplanungsamt steht während der Öffnungszeiten für Auskünfte bereit:
title="Stadtplanungsamt Rosenheim"
subtitle="Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock" />
Bedeutung für die Stadtentwicklung
Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Stadtentwicklung in Rosenheim. Die Konzentration auf die Nachverdichtung bestehender Strukturen leistet einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Flächenressourcen. Für die lokal steigende Wohnraumnachfrage entstehen so neue Perspektiven, ohne Grünflächen zu opfern.
Die Stadt verweist auf die aktuelle Möglichkeit der Einsicht und Beratung im Stadtplanungsamt. Weitere Informationen und Termine zur Einsicht können individuell vereinbart werden.
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