Rosenheim plant grünen Ausbau am WEKO-Standort
Bürgerbeteiligung zur Flächennutzungsänderung für ökologische Erweiterung vom 21. bis 29. August im Rathaus

Die Stadt Rosenheim startet eine neue Phase der Bürgerbeteiligung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplans am WEKO-Standort. Im Fokus steht die Erweiterung des Möbelhauses am Gittersbach 1 um einen Küchenfachmarkt mit breiterem Sortiment. Mit diesem Schritt verfolgt der Stadtrat den Anspruch, nicht nur die Angebotsvielfalt auszubauen, sondern auch ökologische Verbesserungen am Standort umzusetzen.
Ökologische Aufwertung des Standortes
Die vorgesehene Planung umfasst nachhaltige Maßnahmen wie die Begrünung von Dächern und Fassaden, den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie die Beschattung von Parkflächen und eine angepasste Niederschlagsentwässerung. Diese Elemente tragen dazu bei, den Standort besser in die umgebende Landschaft einzubinden und das Mikroklima zu verbessern.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 0,5 Hektar, rund sechs Kilometer südlich des bekannten Gewerbegebiets und nördlich der A8. Es erstreckt sich von der bestehenden WEKO-Nutzung westlich bis zur östlichen Nachbarfläche.
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf
Im Rahmen der 56. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes () die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Die offizielle Bekanntmachung erfolgt sowohl im Amtsblatt der Stadt Rosenheim als auch online.
Öffentliche Auslegung vor Ort
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen in der Zeit vom 21.08. bis einschließlich 29.08.2025 im Rathaus, Königstraße 24, Mittelbau, einsehen. Das Foyer steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Die Einsichtnahme ist ohne Voranmeldung möglich. Während der Auslegungsfrist können alle Personen Anregungen und Einwendungen zum Entwurf des Flächennutzungsplans formulieren.
Stellungnahmen und weitere Informationen
Für Erörterungsgespräche oder die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Weitere Informationen sowie die offizielle Bekanntmachung sind im Amtsblatt der Stadt Rosenheim und auf der entsprechenden Webseite abrufbar.
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