Kommunalwahl Rosenheim: Wählerverzeichnis jetzt prüfen!
Wahlberechtigte können bis 20. Februar ihre Daten einsehen – Briefwahl bis kurz vor dem 8. März möglich
In Vorbereitung auf die Kommunalwahl am 08. März informiert die Stadt Rosenheim über die anstehenden Fristen und Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Zentral ist dabei die Einsicht in das Wählerverzeichnis, die ab Montag möglich ist. Nur wer dort verzeichnet ist oder einen Wahlschein besitzt, erhält Zugang zur Wahl.
Wählerverzeichnis: Einsicht und Überprüfung
Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, dem 16.02., bis Freitag, dem 20.02., für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rosenheim bereit. In diesem Zeitraum kann jeder Wahlberechtigte die Korrektheit und Vollständigkeit der eigenen Daten überprüfen.
Wahlrecht und Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie jene aus anderen EU-Mitgliedstaaten, sofern sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Aufenthalt im Wahlgebiet – mindestens zwei Monate vor der Wahl muss eine Wohnung bezogen worden sein. Der gesetzliche Stichtag hierfür ist der 08.01.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder ausdrücklich vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Briefwahl und Wahlschein
Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Bürgerinnen und Bürger können einen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl beantragen.
Wahlbenachrichtigung: Was tun bei Nicht-Erhalt?
Wahlberechtigte, die bis zum Stichtag 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim in Verbindung zu setzen.
title="Wahlamt der Stadt Rosenheim"
subtitle="Fragen zur Wahlbenachrichtigung"
phone="08031 365-1364"
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Bedeutung der Wahlvorbereitung
Die korrekte Eintragung im Wählerverzeichnis sowie die Beantragung eines Wahlscheins bilden die Grundlage für die Beteiligung an der Kommunalwahl. Die Stadt Rosenheim appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, die Fristen zu beachten und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen und detaillierte Hinweise sind in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Rosenheim zu finden. Für individuelle Rückfragen steht das Wahlamt zur Verfügung.
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