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Politik

Kommunalwahl Rosenheim: Wählerverzeichnis jetzt prüfen!

Wahlberechtigte können bis 20. Februar ihre Daten einsehen – Briefwahl bis kurz vor dem 8. März möglich

Von Redaktion Rosenheim10.02.26, 11:09

In Vorbereitung auf die Kommunalwahl am 08. März informiert die Stadt Rosenheim über die anstehenden Fristen und Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Zentral ist dabei die Einsicht in das Wählerverzeichnis, die ab Montag möglich ist. Nur wer dort verzeichnet ist oder einen Wahlschein besitzt, erhält Zugang zur Wahl.

Wählerverzeichnis: Einsicht und Überprüfung

Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, dem 16.02., bis Freitag, dem 20.02., für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rosenheim bereit. In diesem Zeitraum kann jeder Wahlberechtigte die Korrektheit und Vollständigkeit der eigenen Daten überprüfen.

  • Wer Fehler oder Lücken in seinen Angaben entdeckt, hat die Möglichkeit, schriftlich oder direkt im Wahlamt Beschwerde zu erheben.
  • Die Überprüfung des eigenen Eintrags ist ein wichtiger Schritt, um das Wahlrecht ausüben zu können.
  • Wahlrecht und Voraussetzungen

    Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie jene aus anderen EU-Mitgliedstaaten, sofern sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Aufenthalt im Wahlgebiet – mindestens zwei Monate vor der Wahl muss eine Wohnung bezogen worden sein. Der gesetzliche Stichtag hierfür ist der 08.01.

    Kurz erklärtWählerverzeichnis

    Ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Personen mit Wahlberechtigung für eine anstehende Wahl aufgelistet sind.

    Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder ausdrücklich vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

    Briefwahl und Wahlschein

    Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Bürgerinnen und Bürger können einen Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl beantragen.

    • In Ausnahmefällen, wie etwa bei Krankheit, ist die Beantragung sogar noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
    • Der Antrag auf Briefwahl bietet eine flexible Alternative zur Wahl im Wahllokal.
    • Wahlbenachrichtigung: Was tun bei Nicht-Erhalt?

      Wahlberechtigte, die bis zum Stichtag 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Rosenheim in Verbindung zu setzen.

      Kontakt

      title="Wahlamt der Stadt Rosenheim"

      subtitle="Fragen zur Wahlbenachrichtigung"

      phone="08031 365-1364"

      />

      Bedeutung der Wahlvorbereitung

      Die korrekte Eintragung im Wählerverzeichnis sowie die Beantragung eines Wahlscheins bilden die Grundlage für die Beteiligung an der Kommunalwahl. Die Stadt Rosenheim appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, die Fristen zu beachten und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

      Weitere Informationen und detaillierte Hinweise sind in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Rosenheim zu finden. Für individuelle Rückfragen steht das Wahlamt zur Verfügung.

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