Neumarkt: Vorreiter in der Integration

9,51 Prozent Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen übertrifft gesetzliche Vorgaben

Stadt Neumarkt übertrifft Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen

Neumarkt, 14. März 2025 – Die Stadt Neumarkt setzt ein deutliches Zeichen für Integration. Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn hebt hervor, dass die Stadt nicht nur die gesetzlich geforderte Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt, sondern diese sogar weit übertrifft.

Gesetzliche Vorgaben

Laut Sozialgesetzbuch müssen öffentliche und private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern belegen. Der Nachweis erfolgte für das vergangene Jahr bis zum 31. März bei der Bundesagentur für Arbeit.

Erfolgreiche Bilanz der Stadt Neumarkt

  • Die Stadt Neumarkt konnte für das Berichtsjahr 2024 einen Anteil von 9,51 Prozent schwerbehinderter Menschen unter ihren Pflichtarbeitsplätzen vermelden.
  • Aufgrund dieser positiven Bilanz muss die Stadt keine Ausgleichsabgaben entrichten.
  • Die Stadt Neumarkt liegt seit Jahrzehnten über der geforderten Quote.
  • Mit diesem Engagement demonstriert die Stadt Neumarkt, dass Integration weit mehr als ein rechtliches Gebot ist – es ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung.

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