Neumarkt ehrt seine Grenzhüter
Im Rathaussaal wurden Feldgeschworene feierlich vereidigt und auf Lebenszeit in ihr Ehrenamt bestellt.

Im Neumarkter Rathaussaal ist am Montag die feierliche Vereidigung der Feldgeschworenen erfolgt. Mit dem traditionellen Akt wurden die ehrenamtlichen „Hüter der Grenzen“ gewürdigt, deren Aufgabe seit Jahrhunderten eng mit der Vermessung und dem Erhalt der Stadtgrenzen verbunden ist.
Traditionelles Ehrenamt mit klaren Aufgaben
Die Feldgeschworenen arbeiten nach Angaben der Stadt eng mit der Stadtverwaltung sowie dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zusammen. Unter deren Aufsicht setzen, versetzen oder entfernen sie Grenzsteine und unterstützen bei Vermessungsarbeiten. Damit tragen sie zu einer genauen Kennzeichnung und Sicherung der Grundstücksgrenzen bei.
Das Ehrenamt ist nicht nur technisch bedeutsam, sondern erfüllt auch eine soziale Funktion. Als neutrale Gehilfinnen und Gehilfen der Vermessungsbeamten stehen Feldgeschworene bei Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen beratend und schlichtend zur Seite. Ihre gute Kenntnis der örtlichen Flur macht sie zu vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Bürgerschaft und Vermessungsbehörden.
Verantwortung und Verschwiegenheit
Mit dem Amt ist eine lange Tradition verbunden. Feldgeschworene sind im Rahmen des sogenannten Siebenergeheimnisses zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Mit der Vereidigung wurden sie auf Lebenszeit bestellt.
Dank der Stadt Neumarkt
Im Namen der Stadt Neumarkt bedankte sich Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn herzlich für den Dienst der Feldgeschworenen. Er wünschte den Vereidigten weiterhin viel Erfolg und Freude bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.
Bildhinweis
Die Bildunterschrift nennt Philipp Dehling, Sebastian Hubmann vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn gemeinsam mit den vereidigten Feldgeschworenen.
Die Vereidigung macht deutlich, welchen Stellenwert das Ehrenamt in Neumarkt weiterhin einnimmt: als praktischer Bestandteil der Grenzsicherung, als Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgerschaft und als traditionsreiche Aufgabe mit besonderem Vertrauensanspruch.
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