Kommunalwahl 2026: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen

Neumarkt i.d.OPf.: Ab 16. Februar möglich – Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe am 8. März

Kommunalwahl 2026: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Wahlberechtigte der Stadt Neumarkt i.d.OPf. haben zur anstehenden Kommunalwahl am 8. März 2026 die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Stadt rechnet auch in diesem Jahr mit einer hohen Beteiligung an der Briefwahl. Für Bürgerinnen und Bürger stehen mehrere unkomplizierte Wege zur Beantragung der Unterlagen zur Verfügung.

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen zur Briefwahl können auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden:

  • Online über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt
  • Postalisch über das Formular auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben
  • Einwurf des Antrags in den Briefkasten der Stadtverwaltung
  • Persönliche Abholung im Mehrzweckraum von Rathaus IV, Fischergasse, ab dem 16. Februar 2026
  • Zur Onlinebeantragung können Wahlberechtigte das Bürgerserviceportal nutzen. Der entsprechende

    befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte und verlinkt direkt zur Antragseite.

    Bürgerserviceportal Neumarkt

    Direkt zur Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen

    https://buergerservice-portal.bayern/neumarktopf

    Was ist bei der Beantragung zu beachten?

    Wegen einer neuen gesetzlichen Regelung dürfen die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben oder versendet werden. Eine persönliche Abholung oder ein Versand vor diesem Datum ist nicht möglich.

    Ab dem 16. Februar 2026 können Bürgerinnen und Bürger auch direkt im Rathaus IV ihre Unterlagen abholen und, wenn gewünscht, gleich vor Ort wählen.

    Sonderregelungen und Öffnungszeiten

    Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, bleibt das Wahlamt sowie die Briefwahlausgabe am Nachmittag bis 16 Uhr geöffnet. Bei technischer Überlastung des Bürgerserviceportals empfiehlt das Amt, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut online zu stellen oder die postalische Beantragung zu nutzen.

    Wahltag und Barrierefreiheit

    Wer am Wahltag persönlich wählen möchte, muss entweder den Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein amtliches Ausweisdokument mitbringen. Im Stadtgebiet sind verschiedene Wahlbezirke eingerichtet, die persönliche Stimmabgaben ermöglichen. Aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief geht auch hervor, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist.

    Auszählung der Stimmen

    Die Auszählung beginnt am Wahltag, dem 8. März 2026, ab 18 Uhr. Neben den Urnenwahlbezirken werden die Stimmen auch in insgesamt 27 Briefwahlbezirken ausgezählt.

    Service und Kontakt

    Fragen rund um die Briefwahl können an das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Neumarkt i.d.OPf. gerichtet werden.

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