Faschingsdienstag: Kürzere Öffnungszeiten in Neumarkt
Rathäuser und Stadtbibliothek am 17. Februar nur vormittags geöffnet – Wahlamt bleibt regulär erreichbar

Am Faschingsdienstag, dem 17. Februar 2026, kommt es in Neumarkt i.d.OPf. zu veränderten Öffnungszeiten verschiedener städtischer Einrichtungen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf kürzere Servicezeiten einstellen und gegebenenfalls ihre Behördengänge rechtzeitig planen.
Geänderte Öffnungszeiten im Überblick
Ab Mittwoch, den 18. Februar, gelten in Neumarkt wieder die gewohnten Öffnungszeiten für die Stadtverwaltung und alle Nebenstellen. Damit ist der Zugang zu den gewohnten Dienstleistungen ab diesem Zeitpunkt wieder uneingeschränkt möglich.
Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger
Wer am Faschingsdienstag auf bestimmte städtische Dienstleistungen angewiesen ist, sollte die eingeschränkten Öffnungszeiten beachten und sich frühzeitig um ihre Anliegen kümmern. Besonders für Bibliotheksbesucher und Nutzer des Wahlamtes empfiehlt sich eine vorherige Planung.
Weitere Informationen der Stadt Neumarkthttp://www.neumarkt.de
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es während der Faschingszeit immer wieder zu abweichenden Servicezeiten kommen kann. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich daher, regelmäßig über aktuelle Änderungen informiert zu bleiben.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.