Faschingsdienstag: Kürzere Öffnungszeiten in Neumarkt

Rathäuser und Stadtbibliothek am 17. Februar nur vormittags geöffnet – Wahlamt bleibt regulär erreichbar

Faschingsdienstag: Kürzere Öffnungszeiten in Neumarkt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Am Faschingsdienstag, dem 17. Februar 2026, kommt es in Neumarkt i.d.OPf. zu veränderten Öffnungszeiten verschiedener städtischer Einrichtungen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf kürzere Servicezeiten einstellen und gegebenenfalls ihre Behördengänge rechtzeitig planen.

Geänderte Öffnungszeiten im Überblick

  • Die Rathäuser und zahlreiche städtische Einrichtungen sind am Faschingsdienstag nur bis 11:00 Uhr geöffnet.
  • Die Stadtbibliothek bietet einen eingeschränkten Service und hat an diesem Tag von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
  • Das Wahlamt und die Briefwahlausgabe sind hingegen am Faschingsdienstag regulär bis 16:00 Uhr für die Bürger erreichbar.
  • Ab Mittwoch, den 18. Februar, gelten in Neumarkt wieder die gewohnten Öffnungszeiten für die Stadtverwaltung und alle Nebenstellen. Damit ist der Zugang zu den gewohnten Dienstleistungen ab diesem Zeitpunkt wieder uneingeschränkt möglich.

    Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger

    Wer am Faschingsdienstag auf bestimmte städtische Dienstleistungen angewiesen ist, sollte die eingeschränkten Öffnungszeiten beachten und sich frühzeitig um ihre Anliegen kümmern. Besonders für Bibliotheksbesucher und Nutzer des Wahlamtes empfiehlt sich eine vorherige Planung.

    Weitere Informationen der Stadt Neumarkthttp://www.neumarkt.de

    Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es während der Faschingszeit immer wieder zu abweichenden Servicezeiten kommen kann. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich daher, regelmäßig über aktuelle Änderungen informiert zu bleiben.

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