Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Bürgerhaus- und Bürgerzentrumsbüros
Regelung vom 10. August bis 4. September – Termine außerhalb der Zeiten nach Vereinbarung möglich

In den Ferien gelten für zwei Einrichtungen in Neumarkt eingeschränkte Öffnungszeiten. Betroffen sind das Büro des Bürgerhauses in der Fischergasse 1 sowie das Büro des Bürgerzentrums in der Alten Schule in der St. Martin Straße 9 in Neumarkt-Pölling.
Zeitraum der Regelung
Die eingeschränkten Öffnungszeiten gelten vom 10. August bis 4. September.
Öffnungszeiten im Überblick
Für beide Büros gelten in diesem Zeitraum folgende Zeiten:
- Montag bis Mittwoch: 9 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Termine außerhalb der regulären Zeiten
Nach Angaben der Mitteilung ist grundsätzlich auch eine individuelle Terminvereinbarung zu anderen Zeiten möglich.
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