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Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Bürgerhaus- und Bürgerzentrumsbüros

Regelung vom 10. August bis 4. September – Termine außerhalb der Zeiten nach Vereinbarung möglich

Von Redaktion Neumarkt in der Oberpfalz23.07.26, 13:22

In den Ferien gelten für zwei Einrichtungen in Neumarkt eingeschränkte Öffnungszeiten. Betroffen sind das Büro des Bürgerhauses in der Fischergasse 1 sowie das Büro des Bürgerzentrums in der Alten Schule in der St. Martin Straße 9 in Neumarkt-Pölling.

Zeitraum der Regelung

Die eingeschränkten Öffnungszeiten gelten vom 10. August bis 4. September.

Öffnungszeiten im Überblick

Für beide Büros gelten in diesem Zeitraum folgende Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch: 9 bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

Termine außerhalb der regulären Zeiten

Nach Angaben der Mitteilung ist grundsätzlich auch eine individuelle Terminvereinbarung zu anderen Zeiten möglich.

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Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Bürgerhaus- und Bürgerzentrumsbüros
Eingeschränkte Öffnungszeiten in den Bürgerhaus- und BürgerzentrumsbürosFoto: neumarkt.de

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