Bahnhof Neumarkt: Fahrradflächen gesperrt
Wegen der Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg–Regensburg sind am Gleis 1 Einschränkungen beim Abstellen möglich. Nutzbar bleiben die Anlagen am ZOB, am Hinterausgang und mobile Ständer an der Bahnhofstraße.
Am Neumarkter Bahnhof kommt es während der Generalsanierung der Bahnstrecke Nürnberg – Regensburg zu Einschränkungen beim Fahrradabstellen. Die Deutsche Bahn führt in diesem Zeitraum Umbauarbeiten am Bahnhof durch. Besonders betroffen ist dabei der Abstellbereich an Gleis 1, dessen Fläche gesperrt wird.
Weiter nutzbare Abstellmöglichkeiten
Trotz der Bauarbeiten bleiben einige überdachte Fahrradabstellanlagen weiterhin zugänglich. Dazu zählen die Anlagen im Bereich des ZOB sowie am Hinterausgang Richtung Hans-Dehn-Straße.
Damit soll das Abstellen von Fahrrädern trotz der eingeschränkten Situation weiterhin möglich bleiben, auch wenn die Kapazitäten im direkten Bahnhofsbereich vorübergehend reduziert sind.
Zusätzliche mobile Fahrradständer eingerichtet
Im Bereich der Schienenersatzverkehr-Haltestellen RB 51, RE 22 und S3 an der Kreuzung Bahnhofstraße/Holzgartenstraße wurden zusätzlich mobile Fahrradständer auf beiden Seiten aufgestellt. Diese sind frei zugänglich und zur Straßenseite hin durch Absperrbarken abgesichert.
Mit dieser Maßnahme wird das bestehende Angebot vor Ort ergänzt, um Nutzerinnen und Nutzern der Fahrradabstellanlagen während der Bauphase mehr Ausweichmöglichkeiten zu geben.
Hinweise zum verantwortungsvollen Umgang
Die Stadt bedankt sich bei allen Nutzerinnen und Nutzern der Fahrradabstellanlagen und ruft zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der vorhandenen Infrastruktur auf. Dazu gehört, Fahrräder ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen und die Stellplätze effizient zu nutzen.
Außerdem soll darauf verzichtet werden, Räder außerhalb der vorgesehenen Bereiche abzustellen, etwa an Zäunen oder Geländern von Privatgrundstücken im Umfeld des Bahnhofs.
Die Situation am Neumarkter Bahnhof zeigt damit, wie wichtig eine geordnete Nutzung der verfügbaren Abstellflächen während der laufenden Sanierungsarbeiten bleibt.
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