Bundespolizei sucht weitere Zeugen am Münchner Hauptbahnhof

Nach mutmaßlicher Belästigung am 24. Juni wird eine bislang unbekannte Mutter und weitere Betroffene gebeten, sich zu melden.

Von Redaktion München
Bundespolizei sucht weitere Zeugen am Münchner Hauptbahnhof
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Nach einem Vorfall am Münchner Hauptbahnhof sucht die Bundespolizei weitere mögliche Geschädigte. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion München soll ein 28-Jähriger am 24. Juni gegen 15:30 Uhr mehrere Reisende im Zwischengeschoss belästigt haben.

Mehrere Vorfälle am Hauptbahnhof

Demnach war der 28-jährige somalische Staatsangehörige zuvor bereits im U-Bahnbereich aufgefallen. Er soll aus einer Bäckerei eine Getränkeflasche entwendet haben. Anschließend kam es laut Mitteilung zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter eines anderen Lebensmittelgeschäfts. Wegen unsittlichen Verhaltens wurde der Mann demnach aus dem Laden verwiesen.

Im weiteren Verlauf lief der Mann durch das Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs und bespritzte mehrere Menschen mit dem Blut einer offenen Wunde an seinem Finger. Die Betroffenen hatten danach laut Bundespolizei Blutanhaftungen an Körper und Kleidung.

Bundespolizei wertet Videos aus

Später setzte sich der Mann auf den Boden im Zwischengeschoss. Dort trafen ihn Einsatzkräfte der Bundespolizei und Mitarbeiter der DB Sicherheit an. Die Beamten nahmen den stark alkoholisierten 28-Jährigen für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle.

Bei einer anschließenden Videoauswertung stellte die Bundespolizei fest, dass sich unter den Betroffenen auch eine Mutter mit ihrem Kind sowie eine weitere bislang unbekannte Geschädigte befanden.

Ermittlungen und Zeugenaufruf

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der medizinischen Versorgung wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Bundespolizeiinspektion München ermittelt gegen ihn wegen Diebstahls, Beleidigung und Belästigung der Allgemeinheit.

Die Behörde bittet insbesondere die bislang unbekannte Mutter sowie weitere möglicherweise betroffene unbekannte Personen, sich zu melden.

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