Winterdienst in Landshut: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Räum- und Streupflichten, umweltfreundliche Mittel und wichtige Hinweise für sichere Gehwege

Von Redaktion Landshut
Winterdienst in Landshut: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Bild zum Beitrag© Redaktion Landshut

Mit dem Einzug des Winters und dem damit verbundenen Wetter stellt sich vielerorts die Frage: Was müssen Hausbesitzer und Anlieger tun, um Geh- und Radwege sicher zu halten? Die Stadt Landshut informiert bereits im Vorfeld zu weißen Weihnachten über die wichtigsten Regelungen und gibt praxisnahe Empfehlungen für einen umweltbewussten Winterdienst.

Verkehrssicherungspflicht: Was ist zu beachten?

Sobald Schnee fällt oder sich Eisglätte bildet, sind Hausbesitzer und Anlieger verpflichtet, die Geh- und Radwege vor ihrem Grundstück verkehrssicher zu halten. Die Winterdienst-Regelung ist dabei klar vorgegeben:

  • Werktags ist bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr zu räumen.
  • Bei anhaltender Glätte müssen die Flächen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt bestreut werden.
  • Vorder- und Hinterlieger tragen gemeinsam die Verantwortung für die Gehbahn, die vor dem Vorderlieger liegt, inklusive aller angrenzenden Sicherungsflächen wie Geh- und Radwege.
  • Die Räumbreite muss mindestens 1,20 Meter betragen.
  • Bis 20 Uhr sind Räum- und Streumaßnahmen so oft wie nötig zu wiederholen.
  • Umweltfreundliches Streuen ist Pflicht

    Der Schutz von Umwelt und Infrastruktur ist ein zentrales Anliegen der Stadt Landshut. Daher gilt für den Winterdienst:

    • Streusalz und andere ätzende Mittel sind grundsätzlich verboten, da sie Boden, Pflanzen, Gewässer und Tiere schädigen können.
    • Empfohlen werden Streusplitt oder grober Sand, die umweltfreundlich sind und im Fall von Splitt sogar wiederverwendet werden können.
    • Wer auf andere Streumittel wie Schlacke, Granulate oder Aschen zurückgreift, sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ achten.
    • Nur bei besonderer Glätte, zum Beispiel auf Treppen oder starken Steigungen, ist Tausalz in Ausnahmefällen erlaubt. Andernfalls droht eine Geldbuße.
    • Räumgut fachgerecht lagern

      Schnee und Eisreste müssen so gelagert werden, dass Fußgänger und Fahrzeuge nicht behindert werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Räumgut bis spätestens zum nächsten Tag von der Straße zu entfernen.

      Die Stadt Landshut stellt auf Anfrage einen geeigneten Lagerplatz bereit.

      • Abflussrinnen, Hydranten, Kanalschächte und Fußgängerüberwege sind stets freizuhalten.
      • Auch bei Bushaltestellen gilt die Räum- und Streupflicht für Vorder- und Hinterlieger.
      • Besondere Hinweise für Wohngebiete

        In Wohngebieten, insbesondere in Achdorf sowie am Hof- und Moniberg, appelliert die Stadt Landshut an Hausbesitzer und Anlieger, beim Parken eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern zu gewährleisten. Dies ist unerlässlich, damit Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge sowie der Winterdienst ungehindert passieren können.

        Wo gibt es weitere Informationen?

        Umfassende Details zur Winterdienstsatzung und zur Verkehrssicherungspflicht stellt das Ordnungsamt zur Verfügung.

        Winterdienst-Informationen der Stadt Landshuthttp://www.landshut.de/winterdienst

        Mit diesen Hinweisen sorgt die Stadt Landshut für mehr Sicherheit auf Geh- und Radwegen und schützt zugleich Umwelt und Infrastruktur. Verantwortungsbewusstes Handeln der Anlieger ist jetzt gefragt, um Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden.

        Eigene Anzeige

        Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

        Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

        Jetzt anfragen

        Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: