Vereine aufgepasst: Antrag für die Vereinspauschale bis 3. März 2025!

Wichtige Informationen und Tipps zur Antragstellung für bayerische Sport- und Schützenvereine

Von Redaktion Landshut

Vereinspauschale 2025: Jetzt Anträge einreichen!

Der Freistaat Bayern unterstützt auch im Jahr 2025 die Sport- und Schützenvereine mit der „Vereinspauschale“. Vereine im Stadtgebiet können ab sofort ihre Anträge bei der Stadtverwaltung Landshut einreichen. Wichtig: Der Stichtag für die Abgabe ist der 3. März 2025.

Wer kann die Förderung beantragen?

Voraussetzung für die Fördermittel ist die Mitgliedschaft in anerkannten Organisationen, wie dem Bayerischen Landes-Sportverband oder dem Bayerischen Sportschützenbund. Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der Mitgliederzahl und legt besonderes Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und Mitglieder mit Behinderung. Weiterhin wird die Anzahl der anerkannten Übungsleiter berücksichtigt. Mindestens 500 Mitgliedereinheiten sind erforderlich, um die Bagatellgrenze zu erreichen.

Antragsverfahren und Fristen

Alle notwendigen Unterlagen müssen bis spätestens Montag, den 3. März, eingereicht werden. Die Anträge finden sich online auf der Webseite der Stadt Landshut sowohl digital als auch im PDF-Format. Für das Online-Verfahren wird eine BayernID benötigt, wobei die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto als Authentifizierungsmittel genutzt werden können.

Trainer- und Übungsleiterlizenzen

Die Liste der anerkannten Lizenzen (mit Stand 29. November 2024) gibt Auskunft darüber, welche Übungsleiterlizenzen angerechnet werden können. Diese Lizenzen können maximal bei zwei Vereinen berücksichtigt werden, und zwar jeweils zur Hälfte gewichtet. Die Erklärung zur Teilung von Lizenzen muss unbedingt dem Antrag beigefügt werden. Beachten Sie die Kappungsgrenze: Übersteigende Lizenzen über vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl können nicht anerkannt werden.

Tipp der Stadtverwaltung

Vereine sollten ihre Anträge mindestens zwei bis drei Wochen vor der Frist am 3. März einreichen. So bleibt genügend Zeit, um unvollständige Unterlagen zu ergänzen. Nach der Ausschlussfrist können keine Anträge oder Nachreichungen mehr angenommen werden, da die Mittelverteilung zu diesem Zeitpunkt bereits auf Basis der eingegangenen Daten erfolgt.

Weitere Informationen

Details zur Vereinspauschale finden sich auf der Webseite der Stadt Landshut unter landshut.de/vereinspauschale. Bei Fragen steht die Stabsstelle Sport der Stadt Landshut telefonisch unter 0871-881455 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

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