Letzte Frist für Kartenführerscheine naht!
Online-Umtausch für Führerscheine von 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026 möglich

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Der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine schreitet in Deutschland weiter voran: Nach dem Abschluss der Frist für Papierführerscheine – auch bekannt als „rosa“ oder „graue Lappen“ – sind nun die ersten Generationen der Kartenführerscheine an der Reihe. Die Verwaltung hat in diesem Zuge das Online-Angebot angepasst und erweitert, um den Umtausch einfacher zu gestalten.
Wen betrifft die nächste Umtauschfrist?
Die aktuelle Umtauschaktion richtet sich an alle Inhaber von Kartenführerscheinen, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Diese Führerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 gegen die neuen, fälschungssicheren Dokumente getauscht werden. In den darauffolgenden Jahren folgen die Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde appelliert an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig einen Umtausch zu beantragen, um die rechtzeitige Ausstellung der neuen Dokumente sicherzustellen.
Digitaler Fortschritt: Online-Umtausch jetzt auch für Kartenführerscheine
Während der Umtausch alter Papierführerscheine schon seit einiger Zeit online beantragt werden kann, wurde dieser Service nun auf Kartenführerscheine der genannten Jahrgänge ausgeweitet. Somit ist der Umtauschprozess ab sofort auch bequem digital möglich.
Das neue Online-Angebot steht exklusiv für Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 zur Verfügung. Für Kartenführerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist dieser Service dagegen noch nicht freigeschaltet.
So funktioniert der Umtausch
Für die Antragstellung – unabhängig davon, ob online oder vor Ort – werden folgende Unterlagen benötigt:
Wer den Behördengang bevorzugt, sollte zur Vermeidung von Wartezeiten im Vorfeld einen Termin buchen.
Der eigentliche Umtauschprozess wurde von den Behörden so gestaltet, dass er sowohl für Antragsteller als auch für die Verwaltung möglichst effizient ablaufen kann.
Gültigkeit und Erneuerungspflicht
Die nun ausgehändigten neuen Führerscheine behalten 15 Jahre lang ihre Gültigkeit, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis. Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein wiederum erneuert werden.
Weitere Informationen zum Pflichtumtauschhttps://www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch
Stimmen und Beteiligung
Der digitale Fortschritt beim Umtausch sorgt für eine spürbare Erleichterung für viele Bürgerinnen und Bürger. Dennoch sollten Betroffene die Fristen nicht aus den Augen verlieren und frühzeitig aktiv werden.
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