Landshut wählt: Unterschriften für Kandidaten sammeln

Bis 19. Januar können Bürger die Kommunalwahl-Kandidaten mit 340 Unterschriften unterstützen

Von Redaktion Landshut
Landshut wählt: Unterschriften für Kandidaten sammeln
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Im März kommenden Jahres stehen für die Bürgerinnen und Bürger in Landshut bedeutende Entscheidungen an: Die Kommunalwahl wirft ihre Schatten voraus. Neben der Wahl des neuen Bürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin entscheidet sich auch, welche Kandidaten künftig im Stadtrat sitzen werden.

Unterschriften für neue Listen und Kandidaten erforderlich

Bevor sich bestimmte Gruppierungen und Kandidaten zur Wahl stellen können, ist ein wichtiger Schritt notwendig: Sie müssen Unterstützungsunterschriften sammeln. Neue Parteien, Wählergruppen sowie Oberbürgermeisterkandidaten, die zum ersten Mal antreten, benötigen jeweils mindestens 340 Unterschriften.

Die entsprechenden Listen sind im Wahlamt, genauer im Foyer von Rathaus 2 in der Luitpoldstraße 29 b, ausgelegt. Wer unterstützen möchte, muss entweder den Personalausweis oder den Reisepass mitbringen.

Wer darf unterschreiben?

Unterschriftsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie EU-Bürger, die spätestens am 19. Januar 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 19. November 2025 mit Hauptwohnsitz in Landshut gemeldet sind.

Jede Person kann nur jeweils eine Stadtratsliste und einen Oberbürgermeisterkandidaten mit einer Unterschrift unterstützen. Es gibt jedoch auch Einschränkungen:

  • Personen, die auf einer Liste kandidieren oder als Ersatz vorgesehen sind, dürfen keine Unterschrift auf einer Liste leisten.
  • Wer bereits einen Wahlvorschlag unterzeichnet oder sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen hat, ist ausgeschlossen.
  • Die Unterschrift muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
  • Im Fall von Krankheit oder körperlicher Behinderung besteht die Möglichkeit, einen Eintragungsschein zu beantragen.

    Wichtig zu wissen: Eine einmal abgegebene Unterschrift kann nicht zurückgenommen werden.

    Informationen zu Öffnungszeiten des Wahlamts

    Für die Abgabe der Unterschriften gelten folgende reguläre Öffnungszeiten:

    • Montag, Dienstag, Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
    • Mittwoch: 7:30 bis 18:00 Uhr
    • Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr
    • An Heiligabend und Silvester bleibt das Rathaus geschlossen. Zusätzlich gelten besondere Öffnungszeiten an mehreren Tagen im Dezember und Januar. So ist das Wahlamt beispielsweise auch am Samstag, 20. Dezember, von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. An zwei Terminen können die Unterschriften außerdem im Rathausfoyer in der Altstadt geleistet werden.

      • Freitag, 19. Dezember: 7:30 bis 13:00 Uhr
      • Samstag, 20. Dezember: 8:00 bis 13:00 Uhr
      • Im neuen Jahr gibt es weitere Sonderöffnungszeiten, unter anderem am 2., 5. und 19. Januar.

        Diese Listen und Kandidaten benötigen Unterstützung

        Für die Stadtratswahl können nach aktuellem Stand folgende Gruppierungen durch eine Unterschrift unterstützt werden:

        • Junge Union
        • Liste Landshut lebenswert erhalten / Listenbündnis Mensch Umwelt Tierschutz (LLL-Tierschutzpartei)
        • Zukunft Landshut
        • Auch die folgenden Oberbürgermeisterkandidaten benötigen jeweils 340 Unterschriften, um antreten zu dürfen:

          • Olaf Minet (Gemeinsam Landshut gestalten)
          • Stefan Müller-Kröhling (LLL-Tierschutzpartei)
          • Norbert Hoffmann (Zukunft Landshut)
          • Fazit und Hinweise für Wahlberechtigte

            Die Unterstützungsunterschrift ist ein wichtiger demokratischer Schritt, damit neue Listen und Kandidaten zur Wahl antreten können. Um Manipulationen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit zu wahren, gelten klare Regeln bei der Abgabe. Wer teilhaben möchte, kann dies unkompliziert zu den genannten Öffnungszeiten vor Ort erledigen. Die Stadt Landshut bittet darum, die Informationen möglichst nur digital zu nutzen und zum Umweltschutz auf unnötiges Ausdrucken zu verzichten.

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