Landshut wählt am 8. März

Kommunalwahl mit 60 Wahllokalen und vielfältigen Briefwahlmöglichkeiten

Von Redaktion Landshut
Landshut wählt am 8. März
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Die Kommunalwahl 2026 wirft in Landshut ihre Schatten voraus: Am Sonntag, 8. März, sind rund 55.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihr neues Stadtoberhaupt sowie den Stadtrat zu bestimmen. In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen per Post zugestellt – es lohnt sich also, den Briefkasten im Auge zu behalten. Die Stadt Landshut informiert über die bedeutendsten Termine und Fristen rund um die Wahl.

Wahlorganisation und Wahllokale

In der Wahlbenachrichtigung finden alle Wahlberechtigten Angaben zum eigenen Stimmbezirk sowie zum zugehörigen Wahlraum. Am 8. März öffnen insgesamt 60 Wahllokale in Landshut ihre Türen. Gewählt werden kann dort zwischen 8 und 18 Uhr. Wer das passende Wahllokal sucht, wird auch online fündig.

Wahllokale im Überblickhttps://www.landshut.de/wahllokale

Möglichkeiten der Briefwahl

Alle Wählerinnen und Wähler können per Briefwahl abstimmen. Der Antrag auf Briefwahl ist auf verschiedenen Wegen möglich:

  • Schriftlich: Der ausgefüllte Antrag muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr im Wahlamt (Rathaus II, Luitpoldstraße 29b) eingegangen sein. Der Zugang ist barrierefrei.
  • Online: Zwischen Anfang Februar und Montag, 2. März, lassen sich die Unterlagen auf der städtischen Website anfordern. Alternativ kann der aufgedruckte QR-Code genutzt werden.
  • Per Post: Der Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung kann ebenfalls verwendet und zurückgesandt werden (bitte ausreichend frankieren).
  • Online-Antrag Briefwahlhttps://www.landshut.de/briefwahl

    Persönliche Abholung und direkte Stimmabgabe

    Ab 16. Februar können die Briefwahlunterlagen auch direkt im Wahlamt (Rathaus II, Luitpoldstraße 29b, Foyer neben der Pforte) abgeholt werden. Vor Ort ist es möglich, in einer Wahlkabine unmittelbar zu wählen und die Stimmzettel sicher in die Wahlurne zu geben.

    Stichwahl und weitere Hinweise

    Kommt es am Sonntag, 22. März, zu einer OB-Stichwahl, können Briefwahlunterlagen für diesen Fall bereits im Vorfeld beantragt werden. Das entsprechende Feld sollte im Antrag angekreuzt werden.

    Fristen und Versand der Wahlunterlagen

    Die Beantragung der Briefwahl ist ab 2. Februar möglich. Die Ausgabe oder der Versand der Unterlagen erfolgt jedoch gesetzlich erst ab 16. Februar. Wer eine abweichende Zustelladresse wählen möchte, muss dies bereits bei der Antragstellung angeben. Nachträgliche Änderungen der Versandanschrift sind nicht möglich.

    Öffnungszeiten des Wahlamts

    • Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 – 16 Uhr
    • Mittwoch: 8 – 12 Uhr & 14 – 18 Uhr
    • Freitag: 8 – 12 Uhr
    • Wahl-Freitag (6. März): durchgehend 8 – 15 Uhr
    • Kontakt für Rückfragen

      Für weitere Informationen oder individuelle Anliegen stehen die Mitarbeitenden des Wahlamts zur Verfügung. Die Kommunalwahl 2026 bietet viele Möglichkeiten zur Mitbestimmung – rechtzeitige Planung und Einhaltung der Fristen sind für eine reibungslose Stimmabgabe entscheidend.

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