Festzeltplätze für Landshuter Dult 2026: Jetzt bewerben!

Wichtig: Fristen, Unterlagen und Verfahren für die Frühjahrs- und Bartlmädult im Überblick

Von Redaktion Landshut

Die traditionsreichen Dulten in Landshut werfen bereits ihre Schatten voraus: Die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr vom 17. bis 26. April statt, gefolgt von der Bartlmädult vom 21. bis 30. August. Für beide Feste setzt die Stadt Landshut auf das bewährte Zusammenspiel von Schaustellern, Beschickern und vor allem engagierten Festwirten – deren Bewerbungsphase für das Jahr 2026 jetzt offiziell angelaufen ist.

Bewerbungsprozess und Fristen

Interessierte Betreiber können sich für die drei Zeltstandplätze „Südwest“, „Nordost“ und „Preysingallee“ bewerben. Für jede Dult ist eine separate Bewerbung erforderlich. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen muss bis spätestens 9. Oktober beim Ordnungsamt der Stadt Landshut erfolgen. Nur fristgerecht und formal korrekte Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil, eine Nachreichung nach Fristende ist ausgeschlossen.

  • Bewerbungsfrist für die Festzeltbetriebe: 9. Oktober
  • Veranstaltungszeiträume:
    • Frühjahrsdult: 17. – 26. April
    • Bartlmädult: 21. – 30. August
    • Standplätze: Südwest, Nordost, Preysingallee
    • Erforderliche Bewerbungsunterlagen

      Jede Bewerbung muss folgende Dokumente umfassen:

      • Ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“
      • Zusätzliche erforderliche Unterlagen als PDF, entsprechend den jeweiligen Vergaberichtlinien und Bewertungskriterien
      • Alle notwendigen Dokumente stehen online zum Download bereit oder können per Post mit Freiumschlag angefordert werden.

        Bewerbungsunterlagen und Informationen zu den Dultenhttps://www.landshut.de/dulten

        Weitere Informationen zu den Dulten in Landshuthttps://www.dult-landshut.de

        Hinweise zum Auswahlverfahren

        Die Bewerbung selbst begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Standplatz. Mündliche Absprachen gelten nicht als rechtsverbindlich. Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 28. Februar keine schriftliche Zusage erhalten haben, wurden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann eine schriftliche Absage beantragt werden.

        Bewerbungen für Vergnügungs- und Verkaufsdult

        Neben den Festzeltbetrieben sind auch Bewerbungen für die Vergnügungs- und Verkaufsdult ab sofort bis 15. Oktober möglich. Details hierzu finden sich ebenfalls unter dem genannten Link.

        Weitere Informationen und Kontakt

        Fragen rund um das Bewerbungsverfahren oder die Veranstaltungen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Landshut, Sachgebiet Marktwesen.

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