Faschingsdienstag: Frühere Schließzeiten in städtischen Ämtern
Am 17. Februar schließen Ämter um 12 Uhr, Wahlamt bleibt bis 16 Uhr geöffnet; Musikschule pausiert vom 16. bis 20. Februar

Am Faschingsdienstag, dem 17. Februar, passt die Stadtverwaltung ihre Öffnungszeiten an. Zahlreiche Ämter und Einrichtungen schließen bereits um 12 Uhr, während einige Dienste abweichende Regelungen haben. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Publikumsverkehr als auch die telefonische Erreichbarkeit und richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Geänderte Öffnungszeiten in städtischen Einrichtungen
Alle Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung sind am Faschingsdienstag nur bis 12 Uhr besetzt oder erreichbar. Dies betrifft insbesondere:
Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum ist ausschließlich von 9 bis 12 Uhr für die Anlieferung von Wertstoffen und Problemabfällen offen.
Ausnahmen am Wahlamt
Eine wichtige Ausnahme bildet das Wahlamt im Rathaus II (Nebengebäude, Luitpoldstraße 29). Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl ist das Wahlamt am Faschingsdienstag von 8 bis 16 Uhr geöffnet, um die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu gewährleisten.
Stadtbüchereien und Musikschule
Digitale Services weiterhin erreichbar
Das digitale Angebot der Stadtverwaltung steht uneingeschränkt zur Verfügung und kann jederzeit online genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger haben damit weiterhin Zugang zu vielen Serviceleistungen, unabhängig von den veränderten Öffnungszeiten an Fasching.
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die vorübergehenden Änderungen dienen dazu, den besonderen Anforderungen rund um den Faschingsdienstag Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird durch die Aufrechterhaltung wichtiger Angebote wie das Wahlamt und die Online-Dienste die Versorgungssicherheit gewährleistet.
Weitere Informationen und Details zu Öffnungszeiten erhalten Bürgerinnen und Bürger direkt auf der städtischen Webseite oder bei den jeweiligen Ämtern.
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