Faschingsdienstag: Frühere Schließzeiten in städtischen Ämtern

Am 17. Februar schließen Ämter um 12 Uhr, Wahlamt bleibt bis 16 Uhr geöffnet; Musikschule pausiert vom 16. bis 20. Februar

Von Redaktion Landshut
Faschingsdienstag: Frühere Schließzeiten in städtischen Ämtern
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert mit OpenAI · Herausgeber: Die Stadt Redaktion

Am Faschingsdienstag, dem 17. Februar, passt die Stadtverwaltung ihre Öffnungszeiten an. Zahlreiche Ämter und Einrichtungen schließen bereits um 12 Uhr, während einige Dienste abweichende Regelungen haben. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Publikumsverkehr als auch die telefonische Erreichbarkeit und richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Geänderte Öffnungszeiten in städtischen Einrichtungen

Alle Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung sind am Faschingsdienstag nur bis 12 Uhr besetzt oder erreichbar. Dies betrifft insbesondere:

  • Bürgerbüro: geöffnet von 7:30 Uhr bis 12 Uhr
  • Standesamt: geöffnet von 8 bis 12 Uhr
  • Ordnungsamt und Sozialamt: geöffnet bis 12 Uhr
  • Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum ist ausschließlich von 9 bis 12 Uhr für die Anlieferung von Wertstoffen und Problemabfällen offen.

    Ausnahmen am Wahlamt

    Eine wichtige Ausnahme bildet das Wahlamt im Rathaus II (Nebengebäude, Luitpoldstraße 29). Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl ist das Wahlamt am Faschingsdienstag von 8 bis 16 Uhr geöffnet, um die Ausgabe von Briefwahlunterlagen zu gewährleisten.

    Stadtbüchereien und Musikschule

    • Beide Stadtbüchereien bleiben am Faschingsdienstag geschlossen. Nutzerinnen und Nutzer können jedoch weiterhin digitale Medien rund um die Uhr nutzen.
    • Während der gesamten Faschingsferien vom 16. bis 20. Februar findet in der Musikschule kein Unterricht statt.
    • Digitale Services weiterhin erreichbar

      Das digitale Angebot der Stadtverwaltung steht uneingeschränkt zur Verfügung und kann jederzeit online genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger haben damit weiterhin Zugang zu vielen Serviceleistungen, unabhängig von den veränderten Öffnungszeiten an Fasching.

      Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger

      Die vorübergehenden Änderungen dienen dazu, den besonderen Anforderungen rund um den Faschingsdienstag Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird durch die Aufrechterhaltung wichtiger Angebote wie das Wahlamt und die Online-Dienste die Versorgungssicherheit gewährleistet.

      Weitere Informationen und Details zu Öffnungszeiten erhalten Bürgerinnen und Bürger direkt auf der städtischen Webseite oder bei den jeweiligen Ämtern.

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