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Bayern unterstützt Sportvereine 2026

Jetzt online Antrag auf Vereinspauschale stellen – Frist bis 2. März

Von Redaktion Landshut22.01.26, 10:43

Der Freistaat Bayern unterstützt auch im Jahr 2026 wieder Sport- und Schützenvereine mit der sogenannten „Vereinspauschale“. Vereine im Stadtgebiet können ihre Förderanträge ab sofort bei der Stadtverwaltung einreichen. Ein wichtiger Stichtag: Die vollständigen Anträge müssen bis spätestens Montag, 2. März, bei der Verwaltung eingehen. Neu ist in diesem Jahr das digitale Antragsverfahren, das eine unkomplizierte Einreichung online ermöglicht.

Fördervoraussetzungen im Überblick

Die Basis für die Förderung bilden die Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern. Vereine müssen Mitglied einer anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sein. Zu den anerkannten Verbänden zählen unter anderem:

  • Bayerischer Landes-Sportverband
  • Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern
  • Bayerischer Sportschützenbund
  • Oberpfälzer Schützenbund
  • Ebenfalls entscheidend ist die sogenannte Bagatellgrenze: Mindestens 500 Mitgliedereinheiten sind erforderlich, um einen Antrag stellen zu können.

    Kurz erklärtBagatellgrenze

    Eine Bagatellgrenze ist eine festgelegte Mindestgrenze, ab der eine bestimmte Regelung – wie hier die Auszahlung einer Förderung – greift. Wird sie nicht erreicht, entfällt der Anspruch.

    Förderhöhe und Berechnungsgrundlagen

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Mitgliederzahl des jeweiligen Vereins. Besonders berücksichtigt werden dabei

    • die Anzahl der Kinder und Jugendlichen,
    • Mitglieder mit Behinderung sowie
    • die Zahl der anerkannten Übungsleiter.
    • Für die Übungsleiterlizenzen gilt: Sie können höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden, jeweils zu gleichen Teilen. Die entsprechende Erklärung zur Teilung der Lizenzen ist im Antrag zwingend enthalten.

      Für die Anrechnung der Lizenzen gelten folgende Grenzen:

      • Maximal 4 % der Gesamtmitgliederzahl,
      • bis zu 6 %, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder unter 27 Jahre alt sind,
      • bis zu 8 %, sofern der Anteil der Mitglieder unter 27 Jahren über 60 % liegt.
      • Eine vollständige Übersicht bietet die „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit Stand 14. November 2025. Darüber hinaus ist dem Antrag der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts beizufügen, sofern er neu vorliegt.

        Antragsverfahren und Frist

        Die Antragsunterlagen können ab sofort über das neue Online-Verfahren auf der Website der Stadt eingereicht werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge mindestens zwei bis drei Wochen vor der Frist einzureichen, um bei eventuellen Rückfragen oder fehlenden Unterlagen noch rechtzeitig reagieren zu können. Nach Ablauf der Frist am 2. März können keine Nachreichungen oder verspätete Anträge mehr berücksichtigt werden – es gilt eine Ausschlussfrist.

        Weitere Informationen und Online-Antrag zur Vereinspauschalehttps://www.landshut.de/vereinspauschale

        Kontakt und Beratung

        Für Fragen rund um die Antragstellung steht die Stabsstelle Sport bei der Stadt Landshut bereit.

        Stabsstelle Sport – Stadt Landshut

        Fragen zur Vereinspauschale

        0871 / 88-1455[email protected]

        Die Vereinspauschale bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Sport- und Schützenvereine in Bayern und trägt maßgeblich zur Förderung des lokalen Vereinslebens bei. Fristgerechte Antragstellung und vollständige Unterlagen sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Förderung im Jahr 2026.

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