29-Jähriger Österreicher am Grenzübergang Hörbranz festgenommen

Bundespolizei vollstreckt europäischen Haftbefehl wegen Verdachts auf Drogenhandel; zudem werden Verstöße gegen Cannabis- und Anti-Doping-Gesetz geprüft

ndespolizeidirektion München: Europaweit gesuchtes Mitglied einer kriminellen Vereinigung geht ins Netz - Bundespolizei vollstreckt europäischen Auslieferungshaftbefehl
Symbolfoto- Freigabe unter der Quelle "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke freigegeben.© Redaktion Kempten (Allgäu)

Die Bundespolizei hat am Grenzübergang Hörbranz an der Bundesautobahn 96 einen europäischen Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Österreicher vollstreckt. Der Mann war wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln zur Festnahme und Auslieferung nach Österreich ausgeschrieben.

Kontrolle am Grenzübergang Hörbranz

Wie die Bundespolizeidirektion München mitteilt, kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Montag, 3. August, am Abend zwei Insassen eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs. Dabei stellten die Beamten nicht nur den europaweit gesuchten Beifahrer fest, sondern auch Verstöße gegen das Cannabis- und das Anti-Doping-Gesetz.

Verdacht auf Drogenhandel im Millionenbereich

Der 29-jährige Beifahrer wird in Österreich mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. Nach Angaben der Bundespolizei soll er als dringend verdächtiges Mitglied einer kriminellen Vereinigung dazu beigetragen haben, Cannabis im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro in Umlauf zu bringen. In diesem Zusammenhang habe es bereits Wohnungsdurchsuchungen in Österreich gegeben.

Außerdem steht der Mann im Verdacht, an zwei Betrugsfällen im Onlinehandel beteiligt gewesen zu sein.

Weitere Verstöße bei Fahrer und Beifahrer

Beim österreichischen Fahrer fanden die Beamten Anabolika. Die sichergestellte Menge überschritt nach Polizeiangaben den Grenzwert zur strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“ von mehr als 100 Gramm deutlich.

Bei der Durchsuchung des Beifahrers fanden die Bundespolizisten zudem 1,1 Gramm Cannabis. Dessen Einfuhr nach Deutschland ist unerlaubt.

Die Verstöße gegen das Cannabiskonsumgesetz beim Beifahrer sowie gegen das Anti-Doping-Gesetz beim Fahrer wurden zuständigkeitshalber an die Bundeszollverwaltung übergeben. Der Fahrer durfte nach Abschluss der Bearbeitung weiterfahren.

Vorführung in Kempten geplant

Die weitere Bearbeitung des europäischen Auslieferungshaftbefehls gegen den Beifahrer verbleibt bei der Bundespolizei. Geplant ist, den 29-Jährigen dem Amtsgericht Kempten vorzuführen und ihn anschließend nach Österreich auszuliefern.

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