Teilsperrung am Kreisverkehr vor dem Burkhard-von-Seckendorff-Heim in Gunzenhausen
Umleitungen für den Verkehr, Anpassungen für die Stadtbuslinie 641 und weiterhin nutzbar: Parkplatz am Alten- und Pflegeheim sowie geöffneter Gehweg

Am Kreisverkehr vor dem Burkhard-von-Seckendorff-Heim in Gunzenhausen kommt es vom 20. Juli bis voraussichtlich 14. August 2026 zu einer teilweisen Sperrung für den Verkehr. Die Stadt Gunzenhausen teilt mit, dass Umleitungsstrecken um den abgesperrten Bereich herum gut sichtbar ausgeschildert werden.
Grund für die Einschränkungen sind Arbeiten am Leitungsnetz. Der Parkplatz am Alten- und Pflegeheim bleibt während der Sperrphase nutzbar.
Gehweg bleibt offen
Der Gehweg entlang des Alten- und Pflegeheims bleibt während der Sperrphase geöffnet und kann auch von Fahrrädern genutzt werden. Die Stadt weist darauf hin, die temporär aufgestellte Beschilderung zu beachten.
Änderungen im Stadtbusverkehr
Für den Öffentlichen Personennahverkehr richtet die Gunzenhäuser Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH (MVG) eine weiträumige Umleitung für die Stadtbuslinie 641 ein. Die Umleitung verläuft vom Marktplatz über den Hafnermarkt, weiter über die Luitpoldstraße und die Albert-Schweitzer-Straße zur Reutbergstraße.
Betroffene Haltestellen
- Die Haltestelle „Marktplatz“ wird in den Hafnermarkt, Höhe Sparkasse, verlegt.
- An Markttagen befindet sich die verlegte Haltestelle „Marktplatz“ in der Bühringerstraße, Höhe Apotheke.
- Die Haltestelle „Altersheim“ wird in die Albert-Schweitzer-Straße verlegt.
Im genannten Zeitraum kann es zudem zu Verspätungen auf den Linien 640 und 641 kommen.
Weitere Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zum ÖPNV in der Stadt Gunzenhausen gibt es unter www.gunzenhausen-mobil.de/aktuelles.
Fragen beantwortet die MVG unter der Telefonnummer 09831/516900.
Weitere Vollsperrung angekündigt
Bereits angekündigt ist eine weitere Sperrung des Kreisverkehrs am Burkhard-von-Seckendorff-Heim: Vom 24. bis voraussichtlich 29. August 2026 muss der Bereich wegen Straßenbauarbeiten nochmals vollständig für den Verkehr gesperrt werden. Nähere Informationen dazu sollen zeitnah folgen.
Als zuständige Straßenverkehrsbehörde bittet die Verwaltung alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme.
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