Klostermarkt sorgt für Sperren in Raitenhaslach
Am 25. und 26. April 2026 gelten wegen des Klostermarkts neue Verkehrsregeln: Halteverbot, Sperrung der Ortseinfahrt und zusätzliche Parkflächen für Besucher.
Zum Klostermarkt in Raitenhaslach am 25. und 26. April 2026 kündigt die Stadt Burghausen vorübergehende Verkehrsregelungen an. Ziel ist es, die Parksituation rund um die Veranstaltung zu entlasten und den Ablauf für Besucher sowie Anlieger geordnet zu gestalten.
Zusätzliche Parkflächen und Betreuung vor Ort
Für den Markt wird eine zusätzliche Parkfläche auf der Wiese bei der Kiesquetsche eingerichtet. Betreut wird diese Fläche von der Jugendfeuerwehr Raitenhaslach. Für jedes Fahrzeug wird dort eine Gebühr von 1 Euro erhoben.
Daneben stehen weitere kostenfreie Parkmöglichkeiten zwischen Scheuerhof und dem Ortseingang Raitenhaslach zur Verfügung. Die Stadt weist damit auf mehrere Optionen hin, um die Anreise zum Klostermarkt zu erleichtern.
Halteverbot und gesperrte Zufahrt
Im Bereich rund um die Ortseinfahrt Raitenhaslach sowie entlang der Straße vom Ortseingang zur B 20 gilt ein Halteverbot. Zusätzlich wird die Ortseinfahrt Raitenhaslach auf Höhe Kiesquetsche und Sportplatz für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Zufahrt bleibt in diesem Bereich nur für Anlieger möglich. Hotelgäste werden über Neuhaus geleitet. Damit sollen Verkehrsströme klar getrennt und mögliche Behinderungen reduziert werden.
Hinweis an Besucher
Die Stadt Burghausen bittet alle Besucher, die Beschilderung zu beachten und Rücksicht zu nehmen. Die Regelungen gelten ausdrücklich für die Dauer des Klostermarkts und sollen für einen geordneten Ablauf rund um die Veranstaltung sorgen.
Klostermarkt als Anlass für Verkehrsmaßnahmen
Der Klostermarkt der Burghauser Touristik zählt zu den Anlässen, bei denen vorübergehende Verkehrslenkungen erforderlich werden. Mit den nun angekündigten Maßnahmen reagiert die Stadt auf den zu erwartenden Besucherandrang in Raitenhaslach.
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