Caritas und BRK übernehmen Trägerschaften mehrerer Kitas in Burghausen

Trägerwechsel in Burghausen: Ab 1. Januar 2027 übernimmt Caritas drei Kitas, das BRK die Kita St. Konrad, ZULF und Burgbäumchen.

Von Redaktion Burghausen3 Min. Lesezeit

Die Zukunft mehrerer Burghauser Kindertageseinrichtungen ist geklärt: Zum 1. Januar 2027 übernimmt der Caritasverband für die Diözese Passau e. V. die Trägerschaft der Kitas in der Altstadt und in Raitenhaslach. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK), Kreisverband Altötting, übernimmt die Trägerschaft der Kita St. Konrad, ZULF und Burgbäumchen. Nach Angaben der Stadt soll damit eine verlässliche Perspektive für die Einrichtungen geschaffen und die Betreuung unter den neuen Trägern gut weitergeführt werden.

Hintergrund des Trägerwechsels ist der Wunsch der Katholischen Pfarrkirchenstiftungen, ihre bisherigen Kita-Trägerschaften abzugeben. Die Stadt Burghausen hatte nach eigenen Angaben frühzeitig nach tragfähigen Nachfolgelösungen gesucht. Dabei sei es insbesondere darum gegangen, pädagogische Konzepte fortzuführen, verlässliche Strukturen für Kinder, Eltern und Beschäftigte zu sichern und langfristig wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden.

Mit der Übernahme der drei weiteren Kitas baut das BRK sein Engagement in der Kinderbetreuung in Burghausen weiter aus und wird künftig Träger von fünf Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sein. Zugleich bleibt nach Darstellung der Stadt die vielfältige Trägerlandschaft erhalten. Burghausen setze bewusst auf unterschiedliche Träger, Einrichtungsgrößen und pädagogische Konzepte.

Zu dieser Vielfalt zählen nach Angaben der Stadt unter anderem die Sport-Kita des SV Wacker Burghausen mit dem Schwerpunkt Bewegung und Sport sowie die Kita Raitenhaslach als Kneipp-Kita. Daneben gebe es weitere Einrichtungen und Träger mit unterschiedlichen Konzepten und Schwerpunkten. Familien sollen dadurch ein hochwertiges Betreuungsangebot vorfinden und eine Einrichtung wählen können, die zu den Bedürfnissen ihres Kindes und ihrer Familie passt.

Erster Bürgermeister Florian Schneider betonte, die Stadt könne stolz darauf sein, welche Qualität und Vielfalt die Kindertagesstätten in Burghausen böten. Er verwies zugleich darauf, dass die Kommune trotz fehlender Steuereinnahmen derzeit finanziell herausfordernde Zeiten erlebe. Die Vielfalt der Einrichtungen solle erhalten bleiben, gleichzeitig müsse die Kinderbetreuung langfristig verlässlich und für alle Familien bezahlbar sein.

Stadt hält an Entlastung für Familien fest

Neben der Neuordnung der Trägerschaften beschäftigt sich die Stadt nach eigenen Angaben mit den Auswirkungen der zum 1. Januar 2027 geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Mit dieser Reform ändert der Freistaat die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Der bisherige Beitragszuschuss des Freistaats von 100 Euro pro Monat für Kindergartenkinder wird ab 2027 nicht mehr in seiner bisherigen Form unmittelbar dem jeweiligen Kind zugeordnet. Die staatlichen Mittel sollen stattdessen in die Betriebskostenförderung überführt werden.

Für Burghauser Familien soll sich dadurch bei den Elternbeiträgen nichts ändern. Die Stadt Burghausen hat entschieden, die Entlastung von 100 Euro pro Kind und Monat weiterhin sicherzustellen. Auch ab dem 1. Januar 2027 werden deshalb bei den Kindergartenbeiträgen weiterhin 100 Euro pro Kind und Monat in Abzug gebracht.

Auch für Eltern von Krippenkindern gibt es eine Veränderung. Das bisherige Bayerische Krippengeld von bis zu 100 Euro monatlich für Familien unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt. Um insbesondere Familien mit geringerem Einkommen weiterhin zu unterstützen, führt die Stadt Burghausen eine eigene Förderung ein. Künftig kann auf Antrag ein städtischer Zuschuss von 50 Euro pro Kind und Monat zu den Krippengebühren gewährt werden. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze von 60.000 Euro pro Jahr liegt und keine Übernahme des Elternbeitrags durch die Jugendhilfe oder eine vergleichbare Stelle erfolgt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro.

Der Antrag auf Kindertagesstätten-Gebührenübernahme ist unter www.burghausen.de erhältlich. Ansprechpartnerin ist Frau Daniela Spiegelhauer, telefonisch erreichbar unter 08677/887-108, per E-Mail an [email protected].

Schneider erklärte dazu, eine gute Kinderbetreuung müsse nicht nur qualitativ hochwertig und verlässlich, sondern auch für die Familien bezahlbar sein. Deshalb wolle die Stadt die Eltern auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin unterstützen. Ziel sei es, Burghausen als familienfreundlichen Standort mit einer starken und vielfältigen Kinderbetreuung zu erhalten.

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