Trockenheit belastet die Gewässer in Bamberg weiter
Das Klima- und Umweltamt bittet bei Wasserentnahme um Rücksicht und verweist auf die Genehmigungspflicht sowie Kontrollen bei Verstößen.
Klima- und Umweltamt appelliert an Bürgerinnen und Bürger
Die anhaltende Trockenheit belastet die Gewässer in Bamberg weiterhin. Nach Angaben der Stadt haben die wenigen Regenfälle der vergangenen Tage die Lage kaum verbessert. Vor allem kleinere Bäche und Gräben führen nach wie vor wenig Wasser. Das Klima- und Umweltamt appelliert deshalb an die Bevölkerung, beim Umgang mit Wasser Rücksicht auf die Natur zu nehmen.
Wie die Stadt mitteilt, sind Bäche, Flüsse und Seen wertvolle Lebensräume. Gerade in Trockenzeiten könne bereits eine kleine Wasserentnahme dazu führen, dass Gewässer weiter austrocknen und Tiere sowie Pflanzen ihren Lebensraum verlieren.
Wasserentnahme nur in engen Grenzen erlaubt
Wer Wasser zum Gießen oder Bewässern aus einem Bach, Fluss, See oder Teich entnehmen möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ohne Genehmigung ist dies nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, etwa ausschließlich in kleinen Mengen mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne.
Auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an einem Gewässer dürfen Wasser nicht beliebig entnehmen. Sobald niedrige Wasserstände den Wasserhaushalt beeinträchtigen könnten, ist eine Entnahme nicht mehr erlaubt. Für Bundeswasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal besteht ein solches Entnahmerecht grundsätzlich nicht.
Ebenfalls nicht erlaubt sind nach Angaben der Stadt selbst errichtete Stauanlagen oder andere Einbauten in Gewässern ohne die erforderliche Genehmigung.
Stadt rät zum Verzicht während Trockenphasen
Das Klima- und Umweltamt bittet insbesondere während längerer Trockenphasen darum, möglichst ganz auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. So sollen Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume wirksam geschützt werden.
Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften werde verstärkt kontrolliert, teilt die Stadt weiter mit. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem können zum Schutz der Gewässer kostenpflichtige Anordnungen und Zwangsgelder ausgesprochen werden.
Kontakt für Rückfragen
Fragen beantwortet das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0951 87-1704.
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