Strenge Regeln für Wahlplakate in Bamberg
Kommunalwahl 2026: Werbezeitraum, Verbote und Bußgelder im Überblick

Die Stadt Bamberg informiert über die genauen Regeln zur bevorstehenden Kommunalwahl am 8. März 2026. Insbesondere die Gestaltung und Platzierung von Wahlplakaten steht dabei im Fokus, um Verkehrssicherheit, Fairness sowie ein ordentliches Stadtbild zu gewährleisten. Bereits jetzt werden Parteien und Wählergruppen auf die geltenden Vorgaben hingewiesen und an ihre Verantwortung erinnert.
Zeitraum für Wahlwerbung und grundlegende Vorgaben
Wahlwerbung ist im Stadtgebiet Bamberg ausschließlich in den letzten sechs Wochen vor der Wahl erlaubt – das heißt vom 25. Januar 2026 ab 0 Uhr bis zum Wahltag, dem 8. März 2026 um 24 Uhr. Innerhalb dieses Zeitfensters benötigen politische Parteien und zugelassene Wählergemeinschaften keine gesonderte Erlaubnis, sofern sie die städtischen Vorgaben einhalten.
Für Großflächenplakate wie „Wesselmänner“ und Bauzaunbanner gilt jedoch eine Genehmigungspflicht. Diese Werbeträger müssen vorab bei der zuständigen Verkehrsbehörde angezeigt und dürfen erst nach Prüfung und Freigabe aufgestellt werden.
Verbote und sensible Bereiche bei der Plakatierung
Um die Sicherheit im Stadtverkehr zu sichern, ist die Wahlwerbung an oder in unmittelbarer Nähe bestimmter städtischer Einrichtungen untersagt:
Erlaubt bleibt das Plakatieren an Pfosten von Verkehrszeichen, die nur den ruhenden Verkehr betreffen, etwa bei Park- oder Haltverbotsschildern. An sensiblen Orten wie Kreuzungen, Einmündungen, Schulen und Kindergärten ist besondere Rücksicht geboten, damit keine Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer entstehen.
Zusätzlich gilt ein generelles Plakatierverbot an folgenden Standorten:
Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen verzichten darüber hinaus freiwillig auf Wahlwerbung rund um Domplatz, Altes Rathaus, Obere Brücke und Kloster Michelsberg.
Abstände, Höhen und weitere technische Vorgaben
Auch die Art und Weise der Anbringung ist klar geregelt: Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,20 Metern gewahrt werden. Zwischen Plakatständern und Radwegen oder Fahrbahnen ist ein Seitenabstand von mindestens 50 Zentimetern einzuhalten, damit der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Fristen für die Entfernung von Wahlplakaten
Nach der Wahl sind alle Plakate spätestens bis zum 14. März 2026 zu entfernen. Im Umkreis von zehn Metern um Wahllokale – der sogenannten Bannmeile – muss jegliche Wahlwerbung bereits vor dem Wahltag beseitigt werden.
Kommt es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl, endet die Frist für die Entfernung entsprechend am 28. März 2026.
Sanktionen bei Verstößen
Wird gegen die aufgeführten Vorschriften verstoßen, droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro pro Plakat. Christian Hinterstein, Referent für Sicherheit und Ordnung, betont: „Ein geordneter und sicherer Umgang mit Wahlwerbung liegt im Interesse aller.“
Wichtige Kontaktstelle für Rückfragen
Mit diesem Maßnahmenkatalog will die Stadt Bamberg einen fairen und sicheren Wahlkampf gewährleisten und gleichzeitig das Stadtbild schützen. Alle Beteiligten werden angehalten, die Vorgaben zu beachten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Wahlwerbung zu zeigen.
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