Neue Meldepflicht für Ausländervereine in Bamberg

Stadt Bamberg fordert Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Gründung zur Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle

Von Redaktion Bamberg

Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass Ausländervereine sowie ausländische Vereine gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Gründung bei der für ihren Sitz zuständigen Behörde anzumelden. Diese Maßnahme ist Teil der rechtlichen Vorgaben zur Regelung des öffentlichen Vereinswesens und zielt auf mehr Transparenz und Kontrolle ab.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht betrifft Vereine, die entweder überwiegend ausländische Mitglieder oder Leitungspersonen haben (Ausländervereine), oder die ihren Sitz im Ausland haben, deren Aktivitäten oder Organisation sich jedoch auf Deutschland erstrecken.

Welche Angaben sind bei der Anmeldung nötig?

  • Name, Sitz und Zweck des Vereins (bei fehlender Satzung)
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder Vertretungsberechtigten
  • Angabe, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen unterhält
  • Änderungen dieser Angaben sowie die Auflösung des Vereins müssen ebenfalls zeitnah der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Dabei entstehen laut Stadt Bamberg keine Kosten.

    Rechtlicher Hintergrund

    Die Meldepflicht stützt sich auf die §§ 19 bis 21 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts. Diese Bestimmungen verpflichten zur Anmeldung, Auskunftserteilung und Mitteilung von Veränderungen oder Auflösung.

    Transparenz und Kontrolle im Vereinswesen

    Ziel ist es, ein geordnetes und transparentes Vereinswesen auch bei Vereinen mit Ausländerbezug sicherzustellen. Die Stadt Bamberg betont, dass hierdurch sowohl die Übersichtlichkeit als auch die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht werden soll.

    Für generelle Auskünfte steht zudem das Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg bereit.

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