Gehölzschnitt in Bamberg: Jetzt handeln!
Bis 28. Februar erlaubt – Schutz der Brut- und Setzzeit ab März strikt geregelt
Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg hat die Öffentlichkeit informiert, dass Schnittmaßnahmen an Gehölzen nur noch bis Ende Februar zulässig sind. Diese Frist ist klar im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und dient dem aktiven Schutz der Natur.
Regelungen zum Gehölzschnitt
Nach Angaben des Amtes ist ab dem 1. März bis einschließlich 30. September das Abschneiden oder Beseitigen von Bäumen, Gebüschen und sonstigen Gehölzen verboten. Die Regelung basiert auf dem Ziel, die natürlichen Lebensräume während der Brut- und Setzzeit vieler Tierarten zu bewahren.
Warum gibt es diese Einschränkung?
Der Gehölzschnitt ist besonders für zahlreiche heimische Vogelarten relevant, die diese Zeit zur Brut nutzen. Auch Insekten sind auf die Blüten und Sträucher als Nahrungsquelle angewiesen. Das Verbot trägt somit entscheidend zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Genehmigungspflicht bei größeren Bäumen
Werden Bäume mit einem Stammumfang ab 60 cm – bei mehrstämmigen Bäumen ab 40 cm – gefällt oder stark zurückgeschnitten, ist eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung erforderlich.
Die Stadt Bamberg bietet die Möglichkeit, Anträge bequem digital über die städtische Webseite einzureichen.
Antrag auf Gehölzschnitt oder Fällgenehmigunghttps://www.stadt.bamberg.de
Mit diesen klaren Vorgaben will Bamberg sicherstellen, dass Natur- und Artenschutz beim Umgang mit Gehölzen oberste Priorität behalten.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.