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Umwelt

Gehölzschnitt in Bamberg: Jetzt handeln!

Bis 28. Februar erlaubt – Schutz der Brut- und Setzzeit ab März strikt geregelt

Von Redaktion Bamberg19.02.26, 10:00

Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg hat die Öffentlichkeit informiert, dass Schnittmaßnahmen an Gehölzen nur noch bis Ende Februar zulässig sind. Diese Frist ist klar im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und dient dem aktiven Schutz der Natur.

Regelungen zum Gehölzschnitt

Nach Angaben des Amtes ist ab dem 1. März bis einschließlich 30. September das Abschneiden oder Beseitigen von Bäumen, Gebüschen und sonstigen Gehölzen verboten. Die Regelung basiert auf dem Ziel, die natürlichen Lebensräume während der Brut- und Setzzeit vieler Tierarten zu bewahren.

Warum gibt es diese Einschränkung?

Der Gehölzschnitt ist besonders für zahlreiche heimische Vogelarten relevant, die diese Zeit zur Brut nutzen. Auch Insekten sind auf die Blüten und Sträucher als Nahrungsquelle angewiesen. Das Verbot trägt somit entscheidend zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.

Kurz erklärtbiologische Vielfalt

Mit biologischer Vielfalt ist die große Anzahl und Verschiedenheit von Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume gemeint. Sie ist ein zentraler Indikator für den Zustand und die Gesundheit eines Ökosystems.

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Auf speziellem Nutzgrund, wie bei der Gewinnung von Pflanzen oder in gärtnerisch gestalteten Anlagen, sind Ausnahmen möglich.
  • Bäume innerhalb des Waldes dürfen nach wie vor gepflegt werden.
  • Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig, sofern sie fachgerecht durchgeführt werden.
  • Bei akuter Gefahr (z. B. durch beschädigte Bäume an Verkehrswegen) darf ein Schnitt erfolgen, allerdings nur, wenn keine andere oder spätere Maßnahme möglich ist.
  • Behördlich angeordnete Arbeiten sind unabhängig von der Jahreszeit gestattet.
  • Genehmigungspflicht bei größeren Bäumen

    Werden Bäume mit einem Stammumfang ab 60 cm – bei mehrstämmigen Bäumen ab 40 cm – gefällt oder stark zurückgeschnitten, ist eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung erforderlich.

    Die Stadt Bamberg bietet die Möglichkeit, Anträge bequem digital über die städtische Webseite einzureichen.

    Antrag auf Gehölzschnitt oder Fällgenehmigunghttps://www.stadt.bamberg.de

    Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg

    Fragen zum Gehölzschnitt

    Mit diesen klaren Vorgaben will Bamberg sicherstellen, dass Natur- und Artenschutz beim Umgang mit Gehölzen oberste Priorität behalten.

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