Geflügelpest in Bamberg entdeckt

Wildvögel infiziert – Geflügelhalter müssen Hygieneregeln strikt einhalten, Bürger sollen tote Vögel nicht anfassen

Von Redaktion Bamberg

Im Stadtgebiet Bamberg wurde bei zwei Wildvögeln die Geflügelpest, auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt, nachgewiesen. Das Gesundheitsamt der Stadt ruft daher zu großer Disziplin bei der Einhaltung von Hygienemaßnahmen auf, um eine Übertragung des Virus auf Hausgeflügel zu verhindern.

Maßnahmen für Geflügelhalter – Schutz vor Einschleppung

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre bestehenden Hygienekonzepte (Biosicherheit) konsequent umzusetzen. Ziel ist die Eindämmung der Virusverbreitung und der Schutz weiterer Geflügelbestände.

  • Zugang zu Ställen sichern und unbefugten Zutritt verhindern
  • Besucherverkehr auf das Notwendige beschränken
  • Tragen geeigneter Schutzkleidung im Stallbereich
  • Kleidung und Schuhe vor Betreten des Stalls wechseln, auf gründliche Händehygiene achten
  • Gerätschaften und Fahrzeuge nach jedem Tiertransport reinigen und desinfizieren
  • Futter und Einstreu wildvogelsicher aufbewahren
  • Fütterung ausschließlich in geschützten Stallbereichen, Tränken mit Leitungswasser nutzen
  • Regelmäßige Bekämpfung von Schädlingen, besonders Nagetieren
  • Bei ungewöhnlich hohen Verlusten – konkret drei oder mehr toten Tieren innerhalb von 24 Stunden bei Beständen unter 100 Tieren – ist unverzüglich ein Tierarzt einzuschalten.

    Informationen und Beratung für Tierhalter

    Weitere Hinweise sowie detaillierte Merkblätter zur Geflügelpest stellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit.

    title="Informationen zur Geflügelpest"

    url="https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/"

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    Geringes Risiko für die Allgemeinbevölkerung

    Nach Angaben des Robert Koch-Instituts ist das Risiko für die breite Bevölkerung sehr gering. Nur Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel können einem moderaten Infektionsrisiko ausgesetzt sein. In Deutschland wurde bislang kein Fall einer Übertragung auf den Menschen gemeldet.

    Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger

    Auch die Bevölkerung wird um erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Wildvögeln gebeten:

    • Tote Wildvögel keinesfalls anfassen
    • Funde von toten oder kranken Vögeln – insbesondere Wasser- oder Greifvögel – dem Veterinäramt melden
    • Hunde in der Nähe von Gewässern oder Wildvogelsammelplätzen stets anleinen
    • Kontaktstellen für Rückfragen und Meldungen

      Für Meldungen toter Wildvögel oder fachliche Fragen steht das Sachgebiet Verbraucherschutz der Stadt Bamberg während der Dienstzeiten zur Verfügung:

      title="Sachgebiet Verbraucherschutz, Stadt Bamberg"

      subtitle="Meldungen & Anfragen zu Geflügelpest"

      phone="0951/87-3500"

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      Außerhalb der Dienstzeiten ist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz erreichbar:

      title="Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Stadt Bamberg"

      phone="0951/87-7570"

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      Durch konsequentes Handeln von Nutz- und Haustierhaltern sowie der Bevölkerung kann das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest deutlich reduziert werden. Die Stadt Bamberg empfiehlt, die aufgeführten Handlungshinweise sorgfältig zu beachten.

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