Feuerwerksverbot in Bambergs Altstadt zum Jahreswechsel

Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken in ausgewählten Zonen – Sicherheitsmaßnahmen am Kranen und Michaelsberg

Von Redaktion Bamberg

Mit dem nahenden Jahreswechsel rückt das Thema Silvesterfeuerwerk in Bamberg erneut in den Fokus. Die Stadt gibt wie jedes Jahr Hinweise zu den geltenden Feuerwerksverbotszonen und macht auf besondere Schutzmaßnahmen aufmerksam, um Menschen, historische Gebäude und Kulturgüter zu schützen.

Feuerwerksverbote in Bamberg – Altstadt, Altenburg und Michaelsberg betroffen

In Teilen der Bamberger Altstadt, auf der Altenburg sowie auf dem Michaelsberg besteht ein ausdrückliches Böllerverbot. Das Verbot gilt auch auf privaten Grundstücken innerhalb dieser Bereiche. Hintergrund sind die hohe Brandgefahr durch die Vielzahl historischer Bauten sowie der Schutz öffentlicher Einrichtungen und sensibler Orte.

Bundesgesetzliche Vorgaben: Verbot in Nähe zu schützenswerten Einrichtungen

Unabhängig von den lokalen Regelungen verbietet das Bundesgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Seniorenheimen. Gefährdet werden so insbesondere Bereiche mit erhöhter Brandgefahr oder Orte, die der Ruhe und dem Schutz besonders schutzbedürftiger Menschen dienen.

Neues temporäres Verbot am Kranen zum Jahreswechsel

Eine weitere Neuerung betrifft den beliebten Bereich „Am Kranen“: Erstmals wird dieses Areal an Silvester vom 31. Dezember 2025 ab 23:30 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 0:45 Uhr, für privates Feuerwerk gesperrt. Anlass ist die Veranstaltung „Feuerwerk für alle“ auf der Regnitz. Hier ist das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände während dieser Zeit untersagt, um die Sicherheit der zahlreichen Besucher zu gewährleisten.

Sicherheitsmaßnahmen auf dem Michaelsberg

Wie in den Vorjahren sperrt die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg während der Silvesternacht. Zugang haben ausschließlich Gäste der dortigen Gastronomie und des Museums. Zusätzlich kontrolliert ein Sicherheitsdienst die Zugänge, unterstützt durch verstärkte Polizeikontrollen.

Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis. In der Vergangenheit konnten durch diese Maßnahmen größere Schäden vermieden werden.

Schutzmaßnahmen für Hausbesitzer

Auch Privatpersonen sind zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Hausbesitzer können durch das Verschließen von Gebäudeöffnungen und das Entfernen von Brandgut wie trockenem Laub in Dachrinnen zur Sicherheit beitragen. Regelmäßige Kontrollen werden empfohlen.

Regelungen für Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk

  • Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre vom 29. Dezember 2025 bis 1. Januar 2026 verkauft werden.
  • Raketen und Kracher dürfen ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 abgebrannt werden.
  • Minderjährigen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken generell untersagt.
  • Zonen und Lagepläne im Überblick

    • Temporäre Verbotszone: Am Kranen (31.12.2025, 23:30 Uhr bis 1.1.2026, 0:45 Uhr)
    • Altenburg
    • Altstadt
    • Michaelsberg
    • Die vollständigen Lagepläne sind im Anhang zum Download bereitgestellt.

      Bedeutung der Verbote: Schutz für Mensch und Kulturgut

      Die Verbotszonen dienen dem vorbeugenden Brandschutz und stellen sicher, dass besonders schützenswerte Bereiche in der Silvesternacht nicht gefährdet werden. Neben dem baulichen Schutz wird so auch Rücksicht auf Menschen gelegt, die zu dieser Zeit Ruhe oder besinnliche Momente suchen.

      Die Stadt Bamberg bittet eindringlich, die Verbotsbereiche und Zeiträume zu beachten, um einen sicheren und verantwortungsvollen Jahreswechsel zu ermöglichen. Damit wird nicht nur das eigene, sondern auch das Wohl der gesamten Stadtgemeinschaft geschützt.

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