Bamberg zieht vor Gericht
Stadt beteiligt sich an Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verbot der Übernachtungssteuer

Die Stadt Bamberg beteiligt sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt München beim Bundesverfassungsgericht. Im Zentrum steht die Frage, ob der Freistaat Bayern Kommunen die Erhebung einer Übernachtungssteuer rechtlich untersagen darf. Ziel ist eine grundsätzliche und abschließende Klärung dieser verfassungsrechtlichen Streitfrage.
Hintergrund der Beteiligung
Nach Angaben der Stadt geht es nicht darum, in Bamberg kurzfristig eine Übernachtungssteuer einzuführen. Vielmehr soll zunächst geklärt werden, ob der Eingriff des Freistaats mit der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung vereinbar ist. Finanzreferent Bertram Felix betont, dass zuerst Rechtssicherheit geschaffen werden müsse, bevor überhaupt über eine mögliche Nutzung eines solchen Instruments gesprochen werden könne.
Rückendeckung erhält die Beteiligung auch vom Finanzsenat, der den Schritt vor einigen Wochen beschlossen hat. Damit setzt Bamberg auf eine gemeinsame rechtliche Linie mit anderen Kommunen, die die Frage vor das Bundesverfassungsgericht tragen wollen.
Ausgangspunkt ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2025
Auslöser ist eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. November 2025. Dieser hatte eine Klage gegen ein vom Freistaat Bayern eingeführtes Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer zurückgewiesen. Das Verbot war zuvor im Kommunalabgabengesetz verankert worden und nahm den Kommunen die Möglichkeit, selbst über die Einführung einer solchen Abgabe zu entscheiden.
Für Bamberg steht damit zunächst die grundsätzliche Frage im Mittelpunkt, ob ein solcher Eingriff in die kommunale Finanz- und Selbstverwaltungshoheit zulässig ist. Erst wenn diese Frage geklärt ist, könne über die mögliche Einführung und Ausgestaltung einer Übernachtungssteuer diskutiert werden.
Verfassungsrechtliche Kernfrage
Bertram Felix formuliert den Streitpunkt als grundlegende Frage nach den Grenzen kommunaler Selbstverwaltung und den Befugnissen des Freistaats. Genau diese Abgrenzung soll nach dem Willen der beteiligten Kommunen abschließend geklärt werden.
Drei Städte ziehen gemeinsam vor Gericht
Die Beschwerde wird gemeinsam mit München und Günzburg geführt. Nach Angaben der Stadt verfolgen die drei Kommunen das Ziel, ihre Interessen gebündelt vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten.
Auch die finanziellen Folgen des Verfahrens sind bereits benannt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen zwischen 52.000 und 65.000 Euro und werden unter den beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt. Für Bamberg werden nach aktueller Schätzung rund 3.000 Euro angesetzt.
Einordnung für Bamberg
Mit dem Schritt beteiligt sich die Stadt an einem Verfahren, das über den konkreten Einzelfall hinausweist. Im Kern geht es um die Frage, wie weit kommunale Gestaltungsspielräume reichen und ob der Freistaat diese durch gesetzliche Vorgaben begrenzen darf. Für Bamberg ist das damit zunächst eine juristische Grundsatzfrage - nicht eine unmittelbare politische Entscheidung über eine neue Abgabe.
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