Bamberg verlängert Ladenschlusszeiten

Ab August 2025 sind bis zu vier späte Öffnungstage jährlich möglich – Händler diskutieren weitere Öffnungskonzepte

Von Redaktion Bamberg

Mit dem Inkrafttreten des neuen bayerischen Ladenschlussgesetzes am 1. August 2025 eröffnen sich für den Einzelhandel in Bamberg vielfältige Möglichkeiten für verlängerte Verkaufszeiten. Kommunen können ihren Händlern künftig bis zu vier individuelle Einkaufsnächte pro Jahr ermöglichen – ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Innenstadt und des lokalen Handels.

Neue Chancen für Einzelhändler

Jeder Gewerbetreibende in Bamberg darf nun an vier selbstgewählten Werktagen im Jahr seine Filiale von 20 bis 24 Uhr öffnen. Explizit ausgeschlossen sind dabei bestimmte Tage wie Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend, Silvester sowie weitere religiöse und stillen Feiertage, die im Gesetz benannt sind.

Eine Anmeldung der gewünschten Termine ist erforderlich – mindestens zwei Wochen vor der geplanten Einkaufsnacht. Das Bamberger Ordnungsamt hat dafür eigens ein Funktionspostfach eingerichtet.

Mitwirkung und Austausch: Workshop für lokale Akteure

Um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten optimal gemeinsam zu nutzen, lädt die Wirtschaftsförderung Bamberg zu einem Workshop ein. Am Montag, 11. August, können sich Händlerinnen und Händler über die konkrete Umsetzung austauschen, eigene Anregungen einbringen und sich über die nächsten Schritte informieren. Ziel ist es, die Stimme des Einzelhandels in die Ausgestaltung der geplanten Rechtsverordnung einfließen zu lassen, die im September dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt wird.

Neuer Spielraum für Shoppingnächte und Supermärkte

Das neue Ladenschlussgesetz sieht neben den individuellen Einkaufsnächten noch weitere Neuerungen für den Einzelhandel vor:

  • Bis zu acht verkaufsoffene Nächte an Werktagen pro Jahr sind möglich.
  • Regelungen für allgemeine Shoppingnächte.
  • Betrieb von personallosen Kleinstsupermärkten wird ermöglicht.
  • Erlaubnis für Sonn- und Feiertagsöffnungen in Tourismusorten – hier können an bis zu 40 Sonntagen pro Jahr jeweils acht Stunden lang regionale, typische Waren verkauft werden.
  • Auch diese Aspekte sind Teil des bevorstehenden Workshops, damit die rechtlichen Spielräume praxistauglich und im Sinne der Betroffenen genutzt werden können.

    Aktuelle Ladenöffnungszeiten weiterhin gültig

    An den gewohnten Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an Werktagen ändert sich nichts. Die neuen Regelungen gelten als Zusatzoption und ergänzen das bestehende Angebot – mit dem Ziel, die Attraktivität der Bamberger Innenstadt weiter zu steigern.

    Nächste Schritte und Ausblick

    Die Ergebnisse des Workshops werden in den Entwurf der neuen Bamberger Rechtsverordnung einfließen. Eine abschließende Entscheidung darüber trifft der Stadtrat im September 2025. Bis dahin sind Händler eingeladen, aktiv am Prozess teilzunehmen und innovative Ideen einzubringen.

    Die Stadt Bamberg setzt damit auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Handel – zum Vorteil der Bürgerinnen, Bürger und aller lokalen Unternehmen.

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