Bamberg startet Winterdienst: Was Anwohner jetzt wissen müssen

Räum- und Streupflichten gelten werktags von 7 bis 20 Uhr, Tausalz ist verboten – alle Details online

Von Redaktion Bamberg

Mit den ersten sinkenden Temperaturen kündigen sich in Bamberg die winterlichen Monate an. Die Stadtverwaltung weist in ihrer aktuellen Mitteilung auf die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger beim Räumen und Streuen von Gehwegen hin. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten und Unfälle durch Glätte oder Schnee zu verhindern.

Regelung und Zuständigkeiten

In Bamberg sind nicht nur die städtischen Dienste, sondern auch Privatpersonen für die Verkehrssicherheit im Winter verantwortlich. Die rechtlichen Grundlagen hierzu liefert die „Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung öffentlichen Straßen und Sicherung des Verkehrs auf Gehwegen im Winter in der Stadt Bamberg“.

Wer ist verpflichtet?

  • Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (so genannte „Vorderlieger“)
  • Eigentümer, Mieter und Pächter, deren Grundstücke über öffentliche Straßen erreichbar sind („Hinterlieger“)
  • Wenn ein Grundstück über mehrere öffentliche Straßen erschlossen wird, gilt die Verpflichtung für jede dieser Straßen.

    Zeitliche Vorgaben für den Winterdienst

    Gehwege müssen bei Eisglätte oder auftretender Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen ab 8 Uhr in einem sicheren Zustand gehalten werden. Ziel dabei ist es, Schnee und Glatteis so weit wie möglich zu beseitigen.

    • Bei nicht klar abgegrenzten Gehwegen auf Ortsstraßen gilt am Straßenrand ein Bereich von 1,5 Metern Breite als Gehweg.
    • In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen beträgt die zu räumende Gehwegbreite 2 Meter.
    • Streumaterial und richtige Lagerung

      Für das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte sollen geeignete abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden.

      • Tausalze oder ätzende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
      • Die Beschaffung liegt in der Verantwortung der Räum- und Streupflichtigen.
      • Streumaterial-Behälter an Straßenrändern sind ausschließlich für Mitarbeiter von Bamberg Service bestimmt.
      • Schnee und Eismassen dürfen nur so gelagert werden, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Spezielle Aufmerksamkeit gilt Bereichen wie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen und Radwegen – diese sind beim Räumen freizuhalten.

        Weitere Informationen

        Infos zum Winterdienst in Bamberghttps://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Ämter/Bamberger-Service-Betriebe/Winterdienst

        Bedeutung für die Stadtgemeinschaft

        Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten trägt entscheidend zur Verkehrssicherheit bei winterlichen Bedingungen in Bamberg bei. Sie unterstützt nicht nur den reibungslosen Ablauf des Alltags, sondern hilft auch, Unfälle und Behinderungen zu vermeiden.

        Mit dem Hinweis der Stadt Bamberg sind alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig aufgefordert, sich auf die Winterdienstsaison vorzubereiten und ihren Beitrag zur Sicherheit zu leisten.

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