Bamberg plant acht Einkaufsnächte pro Jahr

Neues Ladenschlussgesetz ab August 2025 ermöglicht mehr Öffnungszeiten mit Bürgerbeteiligung

Von Redaktion Bamberg

Die Stadt Bamberg steht vor einer bedeutenden Veränderung ihrer Ladenöffnungszeiten. Nach der Verabschiedung des neuen bayerischen Ladenschlussgesetzes durch den Landtag am 10. Juli 2025 zeigt sich die Verwaltung offen für eine zügige und dialogorientierte Umsetzung der anstehenden Regelungen.

Reform des Ladenschlussgesetzes: Eckpunkte und Neuerungen

Das Gesetz, das am 1. August 2025 in Kraft tritt, bringt zentrale Anpassungen für Gewerbetreibende und Konsumenten:

  • Ladenöffnungszeiten an Werktagen bleiben bestehen.
  • Vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage jährlich – jeweils nur in Zusammenhang mit einem besonderen Anlass.
  • Erstmals sind bis zu acht verkaufsoffene Einkaufsnächte pro Jahr an Werktagen möglich.
  • Regelungen für den Verkauf von Tourismusbedarf gelten weiterhin wie bisher.
  • Oberbürgermeister Andreas Starke betont: „Unsere Verwaltung wird zeitnah einen Vorschlag vorlegen, wie die neue Rechtsnorm umgesetzt werden soll.“ Damit unterstreicht die Stadt ihre Bereitschaft zu schneller Ausgestaltung und Planungssicherheit für den Wirtschaftsstandort Bamberg.

    Dialog mit Verbänden und Gewerbetreibenden

    Ein zentraler Bestandteil der geplanten Umsetzung ist die Einbindung von Interessensvertretungen. Die Stadt Bamberg plant, gemeinsam mit Verbänden und Gewerbetreibenden einen Vorschlag zu erarbeiten. Dazu soll ein Workshop in der Innenstadt stattfinden, bei dem Akteurinnen und Akteure ihre Wünsche und Anregungen einbringen können. Nach Auswertung der Ergebnisse des Dialogverfahrens wird die Verwaltung einen konkreten Vorschlag für die erforderliche Rechtsverordnung ausarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

    Warum wird die Stadt aktiv?

    Nach Ansicht von Wirtschaftsreferent Dr. Stefan Goller ist das neue Gesetz „für unsere Innenstädte im Wandel dringend notwendig“ und eröffnet den Gewerbetreibenden neue Möglichkeiten. Oberbürgermeister Starke unterstreicht den akuten Handlungsbedarf und verweist auf die Notwendigkeit, dem Wandel proaktiv zu begegnen.

    Umsetzung: Nächste Schritte

    • Workshop der Wirtschaftsförderung mit Innenstadtakteurinnen und -akteuren.
    • Dialogphase zur Ermittlung von Anforderungen und Wünschen zur Umsetzung.
    • Erstellung eines Vorschlags für die notwendige Rechtsverordnung durch die Stadtverwaltung.
    • Entscheidung des Stadtrats über die finale Regelung, insbesondere zu Sonn- und Feiertagen sowie verkaufsoffenen Nächten.
    • Bereits beschlossene Verordnungen – etwa der verkaufsoffene Sonntag am 10. August 2025 zum Blues- und Jazz-Festival – behalten ihre Gültigkeit.
    • Christian Hinterstein, Referent für Recht, Sicherheit und Ordnung, weist darauf hin, dass Festlegungen wie die Regelung von Feiertagen einer kommunalen Rechtsverordnung bedürfen. Damit liegt die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung bei den Städten und Gemeinden.

      Ausblick für Bamberg und Folgen für den Einzelhandel

      Mit dem neuen Ladenschlussgesetz kann Bamberg flexibler auf geänderte Einkaufsgewohnheiten und die Bedürfnisse des innerstädtischen Handels eingehen. Die stärkere Beteiligung von Gewerbetreibenden und Interessensvertretungen im Umsetzungsprozess soll sicherstellen, dass die Neuregelung auf breite Akzeptanz stößt und sowohl Kundschaft als auch Handel profitiert. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie der Dialogprozess die zukünftigen Regelungen prägen wird.

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