Bamberg fördert Projekte rund um ANKER

Bis zu 3.500 Euro pro Vorhaben: Vereine und Initiativen können sich bis 17. Mai 2026 für neue Angebote zur Integration und Begegnung bewerben.

Von Redaktion Bamberg
Bamberg fördert Projekte rund um ANKER
Bild zum Beitrag© Redaktion Bamberg

Die Stadt Bamberg startet eine neue Förderung für Projekte rund um die ANKER-Einrichtung Oberfranken. Ab sofort können sich Initiativen, Vereine und Institutionen um Unterstützung bewerben. Der Bewerbungszeitraum läuft bis zum 17. Mai 2026.

Neue Förderrichtlinie für Zusammenleben und frühe Integration

Mit der neuen Richtlinie will die Stadt Projekte fördern, die das gute Zusammenleben und die frühe Integration in und um die Einrichtung stärken. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die Begegnung ermöglichen, Vorurteile abbauen und den Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern der ANKER-Einrichtung, den angrenzenden Stadtteilen und der gesamten Stadtgesellschaft fördern.

Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg über den befristeten Weiterbetrieb der ANKER-Einrichtung Oberfranken bis zum 31. Dezember 2035. Teil dieser Vereinbarung ist die jährliche Bereitstellung staatlicher Mittel zur Förderung des Zusammenlebens sowie zur Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen in der Einrichtung.

Fördermittel und Zielsetzung

Für Projektförderungen stehen jährlich 11.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung soll dazu beitragen, konkrete Projekte vor Ort zu ermöglichen und das Miteinander in Bamberg und den angrenzenden Stadtteilen zu stärken.

Sozialreferent Jonas Glüsenkamp betont die Bedeutung des direkten Kontakts zwischen den Menschen. Die Förderung soll gezielt Vorhaben unterstützen, die Brücken bauen und den Austausch zwischen der ANKER-Einrichtung und der Stadtgesellschaft intensivieren.

Welche Projekte unterstützt werden

Gefördert werden gemeinnützige, nicht kommerzielle Projekte, die entweder direkt auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung oder im Stadtgebiet Bamberg beziehungsweise in angrenzenden Stadtteilen stattfinden.

Beispiele für förderfähige Vorhaben

  • Nachbarschaftscafés
  • Sprachcafés
  • Stadtteilrundgänge
  • Informationsabende
  • Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Gemeinschaftliche Projekte wie Gärten oder Werkstätten
  • Unterstützt werden insbesondere niedrigschwellige Begegnungsangebote, Informations- und Orientierungsmaßnahmen, Sprach- und Teilhabeprojekte sowie gemeinsame Aktivitäten in den Stadtteilen.

    Wichtig ist, dass die Projekte einen klar definierten Beginn und Abschluss haben und eigenständig durchgeführt werden. Dauerhafte Angebote oder bereits bestehende Maßnahmen auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung sind nicht förderfähig.

    Die Förderung wird als Kostenerstattung für unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten gewährt. Pro Projekt sind dabei bis zu 3.500 Euro möglich.

    Bewerbung und weitere Informationen

    Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen und Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg. Die Bewerbung ist unbürokratisch per E-Mail möglich und muss bis zum 17. Mai 2026 eingereicht werden.

    Das Antragsformular ist auf der Webseite der Stadt unter www.stadt.bamberg.de/inklusion zu finden. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt unter www.stadt.bamberg.de abrufbar.

    Bei Fragen verweist die Stadt an das Amt für Inklusion.

    Die ANKER-Einrichtung Oberfranken im Luftbild

    Eigene Anzeige

    Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

    Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

    Jetzt anfragen

    Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: