Bamberg fördert Projekte an der ANKER-Einrichtung

Bis zu 3.500 Euro pro Vorhaben: Stadt unterstützt Begegnung, Zusammenhalt und frühe Integration

Von Redaktion Bamberg
Bamberg fördert Projekte an der ANKER-Einrichtung
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Die Stadt Bamberg hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, mit der Projekte für ein gutes Zusammenleben und frühe Integration in und um die ANKER-Einrichtung Oberfranken unterstützt werden sollen. Der Bewerbungszeitraum läuft ab sofort bis zum 17. Mai 2026.

Förderung für Begegnung und Zusammenhalt

Hintergrund der neuen Regelung ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg über den befristeten Weiterbetrieb der ANKER-Einrichtung Oberfranken bis zum 31. Dezember 2035. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die jährliche Bereitstellung staatlicher Mittel zur Förderung des Zusammenlebens sowie zur Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen in der Einrichtung.

Für Projektförderungen stehen jährlich 11.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die Begegnung schaffen, Vorurteile abbauen und das Miteinander zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern der ANKER-Einrichtung, den angrenzenden Stadtteilen und der gesamten Stadtgesellschaft stärken.

Sozialreferent Jonas Glüsenkamp verweist auf die Bedeutung des direkten Austauschs. Gerade im Miteinander entstünden Verständnis und Vertrauen. Mit der Förderung wolle man gezielt Projekte unterstützen, die Brücken bauen und den Austausch zwischen den Menschen in der ANKER-Einrichtung und der Stadtgesellschaft stärken.

Welche Projekte gefördert werden können

Gefördert werden gemeinnützige, nicht kommerzielle Projekte, die entweder direkt auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung oder im Stadtgebiet Bamberg beziehungsweise in den angrenzenden Stadtteilen stattfinden.

Schwerpunkte der Förderung

  • niedrigschwellige Begegnungsangebote
  • Informations- und Orientierungsmaßnahmen
  • Sprach- und Teilhabeprojekte
  • gemeinsame Aktivitäten in den Stadtteilen
  • Als Beispiele nennt die Stadt Nachbarschaftscafés, Sprachcafés, Stadtteilrundgänge, Informationsabende, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie gemeinschaftliche Projekte wie Gärten oder Werkstätten.

    Wichtig ist dabei: Die Projekte müssen einen klar definierten Beginn und Abschluss haben und eigenständig durchgeführt werden. Dauerhafte Angebote oder bereits bestehende Maßnahmen auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung sind nicht förderfähig.

    Die Förderung erfolgt als Kostenerstattung für unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 3.500 Euro pro Projekt.

    Bewerbung bis Mitte Mai möglich

    Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen und Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg. Sie können sich unbürokratisch bis zum 17. Mai 2026 per E-Mail bewerben.

    Das Antragsformular ist auf der Webseite der Stadt Bamberg zu finden:

    Antragsformular und Informationen zur Inklusionhttps://www.stadt.bamberg.de/inklusion

    Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind auch auf der Homepage der Stadt Bamberg abrufbar:

    Homepage der Stadt Bamberghttps://www.stadt.bamberg.de

    Bei Fragen verweist die Stadt auf das Amt für Inklusion.

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