Bamberg verschärft Hinweise zur Wasserentnahme bei Trockenheit

Für Gießen und Bewässern gilt grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis – ohne Genehmigung sind Entnahmen nur in engen Ausnahmefällen zulässig.

Von Redaktion Bamberg

Angesichts der anhaltenden Trockenheit weist die Stadt Bamberg auf die geltenden Regeln zur Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen hin. Nach Angaben des Klima- und Umweltamts hat sich die Lage trotz der wenigen Regenfälle der vergangenen Tage kaum verbessert. Vor allem kleinere Bäche und Gräben führten weiterhin wenig Wasser.

Die Stadt appelliert deshalb an Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit Wasser Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gewässer seien wertvolle Lebensräume, die in Trockenzeiten besonders empfindlich reagierten.

Wasserentnahme meist nur mit Erlaubnis

Wer Wasser zum Gießen oder Bewässern aus einem Bach, Fluss, See oder Teich entnehmen möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis. Ohne Genehmigung ist eine Entnahme nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, etwa ausschließlich in kleinen Mengen mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne.

Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an einem Gewässer dürfen Wasser nicht uneingeschränkt entnehmen. Sobald niedrige Wasserstände den Wasserhaushalt beeinträchtigen könnten, ist eine Entnahme nicht mehr erlaubt. Für Bundeswasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal besteht ein solches Entnahmerecht grundsätzlich nicht.

Auch Einbauten ohne Genehmigung sind unzulässig

Nicht erlaubt sind nach Angaben der Stadt außerdem selbst errichtete Stauanlagen oder andere Einbauten in Gewässern ohne die erforderliche Genehmigung.

Das Klima- und Umweltamt bittet insbesondere während längerer Trockenphasen darum, möglichst ganz auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. Damit sollen Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume geschützt werden.

Verstärkte Kontrollen und mögliche Bußgelder

Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften wird nach Angaben der Stadt verstärkt kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem können zum Schutz der Gewässer kostenpflichtige Anordnungen und Zwangsgelder ausgesprochen werden.

Kontakt für Rückfragen

Fragen beantwortet das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0951 87-1704.

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