Mariä Himmelfahrt bleibt Feiertag in Aschaffenburg

Das Bayerische Landesamt bestätigt die gesetzliche Anerkennung ab 2025 basierend auf dem Zensus 2022

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat offiziell bestätigt, dass Mariä Himmelfahrt am 15. August weiterhin als gesetzlicher Feiertag in Aschaffenburg gilt – auch ab dem Jahr 2025. Diese Entscheidung stützt sich auf aktuelle Zahlen des Zensus 2022 und betrifft zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der unterfränkischen Stadt.

Statistische Grundlage: Zensus 2022

Mariä Himmelfahrt ist als gesetzlicher Feiertag an Gemeinden mit mehrheitlich katholischer Bevölkerung gebunden. Der Zensus 2022 – die jüngste bundesweite Volkszählung – stellt fest, dass in Aschaffenburg mehr katholische als evangelische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind. Das Ergebnis des Zensus bildet somit die Basis für die Fortführung des Feiertagsstatus.

Feiertagsregelung in Bayern

In Bayern ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag, allerdings nicht überall: Das Bestehen des Feiertages hängt konkret davon ab, ob in einer Kommune der katholische Bevölkerungsanteil überwiegt. Diese Besonderheit führt dazu, dass der 15. August in verschiedenen Teilen Bayerns unterschiedlich behandelt wird.

Für Aschaffenburg ändert sich durch den aktuellen Zensus nichts: Der katholische Anteil bleibt maßgeblich, der Feiertag bleibt bestehen.

Übersicht bayerischer Kommunen mit Feiertag Mariä Himmelfahrthttps://www.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php

Ausblick für Bürgerinnen und Bürger

Die Entscheidung sorgt in Aschaffenburg für Planungssicherheit: Am 15. August ruht weiterhin das öffentliche Leben, Arbeits- und Schultage fallen aus. Auch für Unternehmen und Einrichtungen bedeutet dies Klarheit bei der Jahresplanung. Wer sich darüber hinaus informieren möchte, in welchen Kommunen der Feiertag künftig gilt, findet eine Übersicht online.

Der Fortbestand des Feiertags Mariä Himmelfahrt in Aschaffenburg unterstreicht die Bedeutung amtlicher Statistiken für das Alltagsleben und die Feiertagsregelungen in Bayern. Bürgerinnen und Bürger können sich auch zukünftig auf ein arbeitsfreies Datum im August einstellen.

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