Aschaffenburg bereitet sich auf Winter vor
Stadt erinnert an Räum- und Streupflichten für Gehwege – wichtige Regeln und verfügbare Streukisten

Die Stadt Aschaffenburg erinnert in einer aktuellen Mitteilung daran, dass auch bei bislang mildem Wetter jederzeit mit winterlichen Straßen- und Wegeverhältnissen gerechnet werden muss. Aus diesem Grund werden sämtliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erneut auf ihre Räum- und Streupflichten hingewiesen.
Regelungen für Eigentümer, Mieter und Pächter
Die Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Streuen gilt grundsätzlich für Eigentümer sowie Mieterinnen, Mieter, Pächterinnen und Pächter von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen oder die über diese mittelbar erschlossen sind. Besonders in den kommenden Monaten, in denen das Wetter jederzeit umschlagen kann, nimmt die Stadt die Bürgerinnen und Bürger in die Verantwortung für die Verkehrssicherheit.
Vorgaben zur Räumung von Gehwegen
Nach den städtischen Vorgaben muss die öffentliche Gehsteigfläche entlang der Grundstücksgrenze auf mindestens einem Meter Breite geräumt werden. Täglich ab 7 Uhr – an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr – sind Gehwege von Schnee, Eisglätte oder Glatteis zu befreien. Bei anhaltendem Schneefall muss die Maßnahme bis 20 Uhr abends so oft wie nötig wiederholt werden.
Streugut: Was ist erlaubt?
Im gesamten Stadtgebiet sind aktuell 157 Streukisten aufgestellt, aus denen Streugut in haushaltsüblichen Mengen entnommen werden darf. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass ausschließlich Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel verwendet werden dürfen.
Die Nutzung von reinem Salz oder ätzenden Stoffen ist explizit untersagt.
Weiterführende Informationen
Die vollständige Verordnung sowie weitere Details befinden sich online auf der offiziellen Website der Stadt Aschaffenburg.
Städtische Verordnung zum Winterdiensthttp://www.aschaffenburg.de/stadtrecht
Fazit
Die Stadt Aschaffenburg appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, ihrer Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen. Damit wird nicht nur zur Sicherheit aller beigetragen, sondern möglichen Unfällen sowie juristischen Konsequenzen vorgebeugt.
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